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QUECK-AREAL TÜBINGEN

Betreibergesellschaft: Volksbau Tübingen GmbH & Co. KG

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LAGEPLAN

Bitte tragen Sie Ihre Fragen in untenstehendes Textfeld ein. Nach Freigabe des Moderators wird Ihre Fragestellung in einer fortlaufenden Nummerierung veröffentlicht.

Bitte haben Sie Verständnis, die Beantwortung der Anfragen erfolgt gebündelt ca. 2 mal wöchentlich.

Mit dem Tastaturkürzel „strg + F“ können Sie die Fragen und Antworten nach Einzelbegriffen durchsuchen lassen.

    • 1) Benötigt es eine Mindestanzahl an Mitgliedern für die Baugruppe?

      Es muss eine Gruppe sein, heißt mindestens 3 Parteien. Die Gruppe sollte in der Lage sein das Grundstück im Gesamten zu erwerben und nach Möglichkeit auch bebauen zu können. Als Mindestanforderung sind dazu mit der Bewerbung jeweils eine Absichtserklärung zur Beauftragung eines Architekten und eines Projektsteuerers einzureichen. Die schlüssige Darlegung eines Finanzierungskonzeptes ist Bestandteil der Vergabekriterien (Siehe Infoblatt 1, B, 1.)

    • 2) Wären Balkone im 4.OG in Westausrichtung möglich? Ist die Größe der Dachterrasse im 3.OG schon bekannt?

      Im 4. OG zur Westseite sind Balkone gestattet. Der Rücksprung im 3. OG beträgt 3 m.

    • 3) Wann wird das Innenhofkonzept bekanntgegeben? Ist es für uns möglich, in unserer Bewerbung auch Ideen für die Innenhofgestaltung einzubringen?

      Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.1.3. Die Konkretisierung der Innenhofplanung erfolgt erst nach der Optionsvergabe. Ideen können Sie aber natürlich jederzeit gerne einbringen. Es ist aber für die Bewerbung nicht gefordert.

    • 4) Ist der Gemeinschaftsraum für das ganze Quartier auch für Sportnutzung vorgesehen? Falls nicht, würden wir gerne einen Alternativvorschlag in unserer Bewerbung anbieten.

      Bisher ist kein Raum für eine explizite Sportnutzung vorgesehen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein solcher Raum zur Belebung des Quartiers beiträgt, können Sie das gerne in Ihr Konzept aufnehmen.

    • 5) Wir haben auf der Bewerberbörse festgestellt, dass momentan das Interesse an kleinen Wohnungen mit 1 oder 2 Zimmern eher gering ist. Wir möchten in unserem Projekt die Vielfalt verschiedener Lebensweisen hervorheben und eine breite Palette von Rentnern, Familien, Singles und behinderten Menschen ansprechen. Erachten Sie es in diesem Fall als ratsam, trotzdem kleinere Wohnungen vorzusehen, obwohl das Interesse eher gering zu sein scheint?

      Dazu können wir keine Auskunft geben. Das ist eine Frage Ihres Konzeptes. Grundsätzlich sollen die Baugemeinschaften aus möglichst vielen Selbstnutzern bestehen. Siehe dazu auch die Ausführungen zur Nutzung im Infoblatt 1.

    • 6) Sind Energiespeicher von der Volksbau in jedem Haus schon eingeplant oder kümmert sich jede Baugemeinschaft im Zuge von KfW40 selbst um das Thema?

      Nein, von der Volksbau sind keine Energiespeicher vorgesehen. Hier kümmert sich jede Hausgemeinschaft selbst um das Thema. Für einen KfW 40 Standard ist kein Speicher nötig.

    • 7) Sind die Dachterrassen auf dem 3. Geschoss der BG Häuser nur möglich oder müssen diese umgesetzt werden?

      Der im Plan eingezeichnete Rücksprung von 3 m im 3. OG muss eingehalten werden. Die Realisierung von Dachterrassen ist natürlich nicht zwingend. Das Dach kann ebenso nur begrünt oder für PV genutzt werden. In Kürze werden aktualisierte Grundstückspläne hochgeladen, in denen der Rücksprung eindeutig vermasst wird.

    • 8) Wo dürfen oberirdisch Fahrradstellplätze platziert werden?

      Die nachzuweisenden Fahrradstellplätze müssen innerhalb des Gebäudes untergebracht werden. Im Freiraum können lediglich Fahrradbügel für Besucher aufgestellt werden.

    • 9) Wie viele Fahrradstellplätze stehen ggf. in der TG ergänzend zur Verfügung?

      Das kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Grundsätzlich sind die nachzuweisenden Fahrradstellplätze im eigenen Haus unterzubringen.

    • 10) Mit wieviel Wohneinheiten haben Sie bei der TG kalkuliert, steht für jede Wohnung ein Stellplatz zur Verfügung oder welche Berechnung haben Sie angesetzt?

      Alle baurechtlich erforderlichen Stellplätze können und müssen in der Tiefgarage untergebracht werden. Siehe Infoblatt 2 Rahmenbedingungen und Kaufpreis, Punkt 9. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist nach der Stellplatzsatzung der Stadt Tübingen zu berechnen.

    • 11) Kann man davon ausgehen, dass in der TG die Flächen gemäß Baugrenzen oder sogar Grundstücksgrenzen den Baugemeinschaften vollständig zur Verfügung stehen?

      Nein, den Baugemeinschaften steht nur der eigenen Hausgrund zur Verfügung. Die restliche unterirdische Grundstücksfläche wird mit der gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage unterbaut. Die Baugemeinschaften gewähren der Volksbau dazu ein Unterbaurecht. Siehe Vertragsunterlagen/Nutzungsrechte unterirdisch sowie Infoblatt 2 Rahmenbedingungen und Kaufpreis, Punkt 10 ff.

    • 12) Ist es möglich, einen Aufzug in der Nord-Ost-Ecke der Grundstücke außerhalb des Baufensters, entweder ganz oder zumindest teilweise (z.B. bis max. 1,50m), zu platzieren?

      Nein, das ist nicht möglich.

    • Aufgrund von Rückfragen und nochmaliger Durchsicht wurden die Verfahrensunterlagen, Infoblatt 1 und 2 (Änderungen in rot) und in den Planungsunterlagen die Grundstückspläne aktualisiert.
    • 13) In den Unterlagen für die Baugemeinschaften ist die Nutzung des Grundstücks als Freisitz/Terrasse mit einer Fläche bis zum 12 qm pro WE vorgesehen. Sind hier 12 qm pro WE im Erdgeschoss gemeint oder 12 qm per WE des Gebäudes/Baugemeinschaft?

      Wenn wir Sie hier richtig verstanden haben: Die Angabe bezieht sich nur auf die Wohnungen im Erdgeschoss. Dabei geht es um eine Limitierung der befestigten Flächen. Die Größe der Balkone der oberen Geschosse ist durch die Vorgaben für die Überbauung der Baugrenzen geregelt.

    • 14) Können umlaufende Reinigungsbalkone auch außerhalb des Baufensters realisiert werden? Beim östlichen hohen Gebäude sieht man auskragende umlaufende Balkone, die vermutlich außerhalb des Baufensters sind.

      Nein, Balkone sind nur innerhalb der vorgegebenen Abmessungen erlaubt. Das schließt umlaufende Balkone aus, da eine maximale Länge von 4 m nicht überschritten werden darf.

    • 15) Im DG sind Balkone auf der Südseite im Bereich des 3m tiefen Rücksprungs nicht zulässig. Ist das richtig? Was ist der Grund für diese Festsetzung? Wäre hier eine Art Reinigungsbalkon mit Sonnenschutzelementen o.ä. möglich?

      Nein, es sind keinerlei Vorbauten gestattet. Der Rücksprung der oberen beiden Geschosse der Punkthäuser dient einer besseren Belichtung der Innenhöfe, gleichzeitig sollen sich die Höfe nach oben hin etwas aufweiten. Aus dem gleichen Grund sind auch auf der südlichen Seite die obersten Geschosse der Mietwohnungsbauten der Volksbau zurückgesetzt. Ein Balkon im 4.OG würde diesen Effekt natürlich wieder zunichtemachen.

    • 16) Wo und wie können die Gutachten, die bereits zum Thema Altlasten vorhanden sind, zugänglich gemacht werden?

      Erste Informationen zum Thema Altlasten finden Sie in diesem Video: https://youtu.be/-Myz9FAF8Hc. Das vollständige Sanierungskonzept für die Altlasten stellen wir Ihnen zur Verfügung sobald die Freigabe des Landratsamtes vorliegt. Wir gehen davon aus, dass dies Anfang Mai der Fall ist. Für die Bewerbungsphase ist diese Frage allerdings nicht relevant. Die zum Verkauf stehenden Grundstücke werden von Altlasten befreit und die im Altarm verbleibenden Altlasten werden nachhaltig gesichert.
      Das Gutachten Altlastensanierung finden Sie unter Sonstige Unterlagen.

    • 17) Bis wann gibt es die angekündigten weitergehenden Untersuchungen bzw. Planungen zur Altlastenthematik?

      Siehe vorhergehende Antwort Nr. 16

    • 18) Wie kann die Dichtigkeit der vorhandenen Betonplatte sichergestellt werden? Wie dick ist die Platte? In welchem Zustand befindet sie sich? Gibt es Risse/Setzungen?

      Diese Frage ist für das Bewerbungsverfahren nicht relevant. Die Altlast im Altarm wird ausreichend gesichert. Die technischen Details sind dem Sanierungskonzept zu entnehmen, siehe dazu auch Antwort Nr. 16

    • 19) Im Video zur Altlastensanierung ist von einer vertikalen Abschottung aus Lehm die Rede. Wie ist dies technisch geplant?

      Die Lehmabschottung wird im Rahmen der Herstellung der Baugrube durch die Volksbau erstellt. Siehe Rahmenbedingungen, Punkt 12.2.2, daher ist die technische Ausführung für die Bewerbung nicht relevant. Zur reinen Information: Im Randbereich des Altarms werden die Altlasten mit einem Gleitschienenverbau (oder Grabenverbau) ausgehoben. Danach wird sauberes Material eingebaut und schichtweise verdichtet. Dabei wird entlang der Altarmgrenze eine ca. 50 cm breite Schicht Lehm als Abdichtungslage eingebaut. Siehe auch Antwort Nr. 16.

    • 20) Wie setzen sich die kalkulierten Kosten für die Altlastensanierung zusammen? Sind diese realistisch und auskömmlich gerechnet? Warum ist daran gedacht, die Baugruppen über den sehr stattlichen Grundstückspreis von fast 2.000 Eur pro qm Grundstück hinaus noch mit weiteren Kosten für die Altlastensanierung zu belasten? Sind es nicht Altlasten, die der oder die Verursacher (Stadt? frühere Eigentümer?) tragen müsste?

      Die Grundstückspreise ergeben sich aus den bei der Projektentwicklung entstehenden Kosten. Sie beinhalten keine Gewinne. Die Kaufpreisermittlung wurde von der Stadt Tübingen überprüft. Wenn Sie als Baugemeinschaft ein Grundstück im Queck-Areal erwerben wollen, impliziert das, dass Sie sich in einem gewissen Rahmen an dem finanziellen Risiko, welches das Vorhandensein von Altlasten auf dem Grundstück bedeutet, beteiligen. Um das Risiko für die Baugemeinschaften zu beschränken, wurde ein Maximalwert für Mehrkosten bei der Altlastensanierung festgesetzt (siehe Rahmenbedingungen, Punkt 4.3).

    • 21) Wo und wie viele E-Ladestationen sind vorgesehen?

      Es ist vorgesehen, dass jeder Stellplatz mit der Vorinstallation zum späteren Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgestattet wird (siehe Rahmenbedingungen, Punkt 9.1). Darüber hinaus sind zwei öffentliche Stellplätze mit Ladesäule im Nordosten, auf der Gartenstraße, gegenüber dem Quartiersplatz vorgesehen.

    • 22) In den Vertragsunterlagen bezüglich der Nutzungsrechte unterirdisch sehen wir keine individuelle Nutzungsrechte für die Einwohner der Baugemeinschaften. Ist kein Kellerraum per WE vorgesehen?

      Einen ggf. gewünschten Kellerraum müssen die Bauherren in ihrem Gebäude selbst errichten. Die Baugemeinschaften sind bei der Aufteilung und Nutzung innerhalb ihres Gebäudes natürlich frei. Bei den Nutzungsrechten in den Vertragsunterlagen geht es nur um Nutzungsrechte zwischen der Volksbau und den Baugemeinschaften.

    • 23) Für die Gebäude 2.4, 3.4, 4.4 sind Balkone vorgesehen bis 2m Tiefe und 4m Länge. Ist diese maximale 8qm Nettofläche (also nutzbar) oder Bruttofläche?

      Das ist die Bruttofläche, also die Außenmaße der Balkone ohne die Geländer.

    • 24) Bzgl. der kaufvertraglich festgeschriebenen Selbstnutzungsverpflichtung: Wie sehen die Vertragsbedingungen aus, falls nach Fertigstellung die Wohnung doch nicht selbst genutzt werden kann (Lebensumstände verändern sich in 4-5 Jahren, Jobwechsel, Scheidung, …)

      Die Umsetzung einer Selbstnutzungsverpflichtung ist juristisch grundsätzlich nicht einfach. Die konkreten Vertragsverpflichtungen sind noch nicht formuliert und hängen natürlich auch von den Konzepten ab, die die Baugemeinschaft selbst formuliert, z.B. zur Vermeidung von Spekulation. Bisher ist lediglich vorgesehen, dass die Volksbau bei einem Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren zustimmen muss. Aber es ist natürlich kein Ziel der Selbstnutzungsverpflichtung, dass ein Haushalt in Schwierigkeiten gerät, wenn er die Wohnung aus beruflichen oder privaten Gründen aufgeben muss. Da werden wir sicher eine entsprechende Formulierung für den Kaufvertrag finden.

    • 25) Gemäß 8. werden die Herstellungskosten des Hausanschlussraums (HAR) anteilig auf alle Parteien umgelegt im Rahme der unter 3.1.d aufgeführten Erschließungskosten —> Es gibt 3.1.d nicht. Gemäß 4.1.d sollte der HAR im Kaufpreis enthalten sein. Fallen Zusatzkosten für die Herstellung des HAR an? Oder müssen die BG nur die Kosten für den Ausbau des HAR übernehmen?

      Es fallen keine Zusatzkosten für die Herstellung des HAR an. Die BG‘s müssen nur die Kosten für den Ausbau und die Leitungen bis in das BG-Haus übernehmen (Unterbaurecht für die Leitungen unter der TG-Decke bis zum BG-Haus).

    • 26) Gemäß 9.1 wird jeder Stellplatz mit der Vorinstallation zum späteren Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgestattet. Wie ist der Hausanschluss vordimensioniert? Welche Ladeleistung können die Ladestationen haben? 11KwP, 22KwP?

      Dazu liegen uns noch keine Informationen vor. Unser Ziel ist es, dass über ein entsprechendes Lastmanagement auch individuelle Ladestationen mit 11 kW möglich sind. 22 kW ist sehr unwahrscheinlich.

    • 27) Gemäß 10.6 beteiligen sich die Baugemeinschaften an den Unterhaltskosten für die Tiefgarage entsprechend Umlageschlüssel. 1. Ist hier der in 4.2 genannte Umlageschlüssel gemeint? Dort ist er nur für die Kostenaufteilung der Freianlagen definiert. 2. Mit dieser Kostenbeteiligung sind die Kosten zu 100% gedeckt. Daraus folgt, dass die Kostenbeteiligung unabhängig von der Anzahl der TG-Stellplätze eines Projektes erfolgt. Dies könnte zu einer unangemessenen Härte für ein Projekt führen, welches aufgrund eines anspruchsvollen Mobilitätskonzepts mit wenigen KFZ-Stellplätzen auskommt.

      1. Nein, hier wird ein Umlageschlüssel berechnet, der sich auf die Anzahl der Stellplätze bezieht. Jede Partei beteiligt sich entsprechend der Anzahl ihrer Stellplätze. Beispiel: 150 Stpl. gesamt, dann ist der Anteil für einen Haushalt mit einem Stellplatz 1/150tel.

      2. S. o. Die Beteiligung erfolgt abhängig von der Anzahl der Stellplätze.

    • 28) In 7.2 ist definiert, dass der Energiestandard mindestens KfW-Effizienzhaus 40. Ist hier eine Ausnahme denkbar, z.B. aufgrund der Bauweise oder sozialer Kriterien?

      Bei der Definition des Energiestandards geht es um Nachhaltigkeit. Wenn der Standard KfW-Effizienzhaus 40 nicht erfüllt werden kann, muss der Bewerber nachweisen, dass sein Konzept im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens gleichwertig ist.

    • 29) Die Abhängigkeiten der Bauvorhaben machen ein koordiniertes Vorgehen notwendig (s.a. 12.2.3). Wer übernimmt übergreifende Projektsteuerungs- sowie Planungsaufgaben? Fallen hierfür zusätzliche Kosten an? Wie ist sichergestellt, dass dieser Prozess auf Augenhöhe gelebt wird? Wie soll im Konfliktfall vorgegangen werden? Könnte die Stadt hier als Vermittler auftreten?

      Die übergeordnete Projektsteuerung obliegt der Volksbau. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es ist unser Bestreben, diesen Prozess, soweit möglich, auf Augenhöhe abzuwickeln. Grundlage dafür ist, dass die Baugemeinschaften sich ebenso als Teil eines Gesamtprojektes verstehen, von dem sie einen Anteil von etwa 25 % ausmachen. Es gibt bei der Entwicklung des Gesamtquartiers also auch Fragestellungen, die eine höhere Priorität genießen müssen als z.B. Fragen, die eine Baugruppe individuell betreffen. Das bisherige Verfahren sowie sämtliche Unterlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt entwickelt. Sie wird auch im weiteren Verfahren eingebunden sein und kann sicherlich als Vermittler auftreten.

    • 30) Ist eine WU-Bauweise erforderlich? Wenn ja, wird dies dann auch über die Volksbau koordiniert und ausgeschrieben? Wie genau ist die Schnittstelle zwischen Hochbauten und TG definiert? Wer dichtet Haus zu TG im UG und im EG ab?

      Nach derzeitigem Wissensstand ist eine WU-Bauweise erforderlich. Das Baugrundgutachten liegt jedoch noch nicht vor. Es wird für Anfang Mai erwartet und den Baugemeinschaften dann auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Die Herstellung der Untergeschosse der Häuser 2.4, 3.4 und 4.4 soll durch eine von der Volksbau beauftragte Rohbaufirma erfolgen. Die Ausschreibung ist von der Baugemeinschaft zu liefern (siehe Rahmenbedingungen 12.2.3). Die Koordination übernimmt die Volksbau. Die Schnittstelle ist Oberkante Decke Untergeschoss. Für die Abdichtung des Sockelbereiches Ihrer Gebäude sind die Baugemeinschaften verantwortlich. Die genauen Schnittstellen der Ausführung können im weiteren Verlauf geklärt werden und sind für die Bewerbungsphase nicht relevant.

    • 31) Von wem wird die Wand zwischen UG der Baugemeinschaft und der Tiefgarage hergestellt? Den Baugemeinschaften oder der TG? Oder gibt es eine zweischalige Bauweise? Können die BG in der TG Dämmung anbringen? Gibt es hier Einschränkungen?

      Die Wand zwischen UG der Baugemeinschaft und der Tiefgarage ist Teil des Gebäudes der Baugemeinschaft und somit sind die Kosten von dieser zu tragen. Die Baugemeinschaft kann die für Ihr Gebäude erforderliche Dämmung in der Tiefgarage anbringen. Weitere Details sind aus unserer Sicht in dieser Phase nicht erforderlich, da noch gar keine Planungen vorliegen.

    • 32) Wie ist die Schnittstelle zwischen Tiefgarage und Freianlagen definiert? Was gehört noch zur Tiefgarage (z.B. Abdichtung) und was gehört schon zum Innenhof? Diese Frage hat Auswirkungen auf die Kosten des Innenhofs, welche ja (anders als die TG-Stellpätze) noch nicht fixiert sind.

      Die Tiefgaragendecke wird nach aktuellem Planungsstand in WU-Beton ausgeführt, es ist also keine Abdichtung erforderlich. Sollte dennoch eine Abdichtung erforderlich werden, wird diese den TG-Kosten zugeschlagen.

    • 33) Ist eine Gewerbeeinheit innerhalb des Baugruppenprojekts verpflichtend oder vorteilhaft für den Zuschlag?

      Eine Gewerbeeinheit ist nicht verpflichtend. Vergabekriterium ist der Quartiersmehrwert, siehe Infoblatt 1, B, 2e.

    • 34) Den Baugruppen stehen laut Info 56 ETW zur Verfügung. Gibt es eine Mindest- bzw. Maximalzahl pro Baugruppe?

      Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten je Grundstück. Es gibt lediglich Vorgaben zum Bauvolumen.

    • 35) Wie sollte das Finanzierungskonzept bestenfalls dargelegt werden? Sind Nachweise, Bürgschaften o.ä. ratsam oder gar verpflichtend?

      Siehe Infoblatt 1, B, 1 a. Es geht darum, überzeugend darzustellen, dass die Baugruppe ein Konzept für die Finanzierung Ihres Projektes hat, das funktioniert. Nachweise werden nicht gefordert.

    • 36) Gibt es von Seiten der Volksbau Präferenzen hinsichtlich der ökologischen und nachhaltigen Baustoffe?

      Die Präferenzen ergeben sich aus der Nachhaltigkeit der Baustoffe. Die Volksbau hat keine Präferenzen.

    • 37) Ist eine Holz-Hybrid-Bauweise vorgeschrieben?

      Nein

    • 38) Laut Unterlagen sind Skizzen für die Bewerbung notwendig. Was müssen diese Skizzen umfassen und ich welcher „Qualität“ (von Architekt oder von uns grob selbst erstellt)?

      Skizzen sind nur für Baufeld 4.5 notwendig, siehe Infoblatt 1, A, 5. Für die anderen Baufelder sind Skizzen erwünscht, aber nicht notwendig, siehe Infoblatt 1, A, 4.

    • 39) Wird es die Möglichkeit geben, neben der PV-Anlage auch einen Dachgarten auf das Dach zu setzen? Urban Gardening leistet unseren Erachtens sowohl einen ökologischen als auch sozialen Beitrag für das Quartier.

      Eine Nutzung der Dachflächen ist nicht gewünscht. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden und mit PV-Anlagen bestückt werden. Im Bebauungsplan wird eine Begrünung von mind. 70 % gefordert. Begrünung und PV können sich dabei überlagern.

    • 40) Die vorgeschriebene maximale Balkongröße von 4 mal 2 Quadratmetern erscheint uns für eine große Familie zu knapp. Was sind die Hintergründe, hier so restriktive Vorgaben zu machen? Wir würden es begrüßen, die Balkongröße z.B. an die Haushaltsgröße zu koppeln. Außerdem halten wir umlaufende Reinigungsbalkone mit Sonnenschutzelementen für einfache und effektive Mittel zur zusätzlichen Hausisolierung.

      Wir haben versucht, bei den Bauregeln so viel Flexibilität wie möglich zu schaffen. Einen größeren Balkon können Sie z.B. als Eck-Balkon realisieren (siehe Grundstückspläne C, 2.Absatz).
      Die Bauregeln sind allerdings das Ergebnis eines langen und komplexen Abstimmungsprozesses, bei dem unterschiedlichste Anforderungen, wie Altlasten, Belichtung von Höfen und Wohnungen, Feuerwehrzufahrten, Mindestabstände und schließlich auch gestalterische Fragen miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Sie sind daher als gesetzt zu betrachten.

    • 41) Ist es möglich auf dem Dach des Gebäudes (also auf dem 5. Vollgeschoss) eine Terrasse zu realisieren?

      Siehe Frage 39

    • 42) In den Süden ausgerichtete Balkone sind gemäß Bauregeln nicht möglich (außer 3 OG). Sind nach Süden ausgerichtete Loggien im 4. OG möglich? Würde sich so eine Loggia negativ auf Bewertung des Gesamtkonzeptes auswirken?

      Loggien sind grundsätzlich möglich und haben an sich keinen Einfluss auf die Bewertung des Konzeptes.

    • 43) Auf den Dächern sind PV Module (+ ext. Begrünung) vorgeschrieben. Wer betreibt die Anlage? Baugruppe, Volksbau, Dritte? Wenn Baugruppe, gibt es dazu koordinierende Hilfestellung durch die Volksbau? Gemeinsame Planung, Kauf, Errichtung, Wartung? Wäre darüber hinaus eine unterstützende thermische Solarheizung möglich?

      PV-Module und ext. Begrünung werden im B-Plan vorgeschrieben. Es gibt keine weiteren Einschränkungen, die Baugemeinschaften können über Ihre Dachflächen ansonsten frei verfügen. Die Installation von Solarthermie ist nicht ausgeschlossen, allerdings durch die Verpflichtung zum Fernwärmeanschluss aus unserer Sicht zu hinterfragen. Die Volksbau plant auf Ihren Gebäuden die Installation von PV mit der Fa. Polarstern, die die Anlagen installiert und betreibt, der Strom wird dabei den Bewohner zu einem vergünstigten Tarif angeboten. Es gibt sicher auch für die Baugemeinschaften die Option einer Zusammenarbeit mit Polarstern, die Volksbau kann da jedoch erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen eine konkrete Aussage zu machen.

    • 44) Betrifft Ihre Antwort auf Frage 39: Dort ist zu lesen, dass Urbanes Gärtnern auf dem Dach nicht „gewünscht“ ist. Darf man erfahren, was die Gründe für diesen Wunsch sind? Wäre es für interessierte Hausbewohner nicht toll und für die Kommunalpolitik + Volksbau bestens vorzeigbar, wenn sie auf dem Dach einen ökologischen Beitrag zur Eigenversorgung mit Gemüse und Kräutern leisten könnten und damit gleichzeitig einen kleinen Begegnungsort für soziale Interaktion hätten? Bei 160-170 qm Dachfläche ist doch Platz für alle: PV Module, Begrünung, Hoch- und Vertikalbeete, Bienen und Menschen – dies alles nimmt doch keinem weder Licht noch Luft weg (= Begründung für das restriktive Süd-Balkonverbot und die Verkleinerung der Wohnfläche pro Punkthaus um über 110 qm). UND: es wäre in der Tat ein echter Mehrwert für jedes Haus und das gesamte Quartier. Gelungene Beispiele für urbanes Gärtnern auf Dächern gibt es aus aller Welt – dem modernen, aufgeschlossenen, grünen Tübingen soll es verboten bleiben? Warum?

      Eine Dachfläche, die als extensives Gründach gestaltet und mit PV-Modulen bestückt ist, muss nur zu Wartungszwecken begangen werden. Es reicht ein Dachfenster als Ausstieg, es sind keine Absturzsicherung und überhöhte Attika erforderlich. Ein Dach, auf dem z.B. Urbanes Gärtnern betrieben wird – auch wenn das ohne Zweifel eine wunderbare und absolut begrüßenswerte Nutzung ist – hat weit darüber hinausgehende Anforderungen, da es dann als dauerhafter Aufenthaltsort für Personen gewertet wird. Insbesondere wird dann ein richtiger Treppenaufgang erforderlich. Diese Aufbauten würden auf den kleinen Häusern letzten Endes als weiteres Staffelgeschoss erscheinen. Aufgrund der bereits jetzt sehr hohen Dichte des Quartiers ist dies nicht möglich. Darüber hinaus verfügt das Quartier über ausreichende Gemeinschaftsflächen im Erdgeschoss, in denen Urbanes Gärtnern ohne Probleme möglich sein wird.

    • 45) Fragen zum Quartiersgemeinschaftsraum: a) Größe: Muss der Raum mehr als 60qm haben? b) Baukosten: beteiligen sich die 4 Baugruppenhäuser oder auch die anderen Wohnungen des Quartiers? c) Ca. Höhe der jeweiligen Anteile? d) Es soll ein Quartiermanagement geben, umfasst dieses außer dem Belegungsplan des Quartiersraums, auch „Hausmeisterarbeiten“? WIE HOCH WERDEN DIE PERSONALKOSTEN SEIN? Wie werden diese Kosten verteilt? Mit welcher ca. Höhe? e)Hat die Gruppe, die den Quartierraum baut ein „Mitspracherecht“, besonders, was die Häufigkeit der Abend- und Wochenendtermine anlangt ? laute Partys …….

      a) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
      b) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
      c) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
      d) Siehe Infoblatt 2, Punkt 11.2. Das Quartiersmanagement ist bisher nur grob angedacht. Es geht dabei NICHT um Hausmeisterarbeiten, sondern um darüber hinausgehende Leistungen. Die maximalen Kosten sind angegeben.
      e) Diese Frage kann erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen geklärt werden. Grundsätzlich gelten für den Gemeinschaftsraum die gleichen Regeln wie für jede Wohnung.

    • 46) Was ist das Mindestmaß an Unterlagen, welches für die Bewerbung notwendig ist? Sind 2 beschriebene Blätter mit Text die untere Grenze oder die maximale gewünschte Länge? Werden Powerpoint Präsentationen als Zusatzinfo akzeptiert? Werden Steckbriefe von allen Gruppenteilnehmern gewünscht? Gibt es für jede Bewerbung noch ein zusätzliches Interview, oder erst im Falle des Zuschlags?

      Es gibt kein beziffertes Mindestmaß der Unterlagen. Ihre Bewerbung soll bzgl. Ihres Konzepts aussagekräftig sein. Sie sollten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in hohe Planungs-Kosten oder teure „Designer-Bewerbungen“ investieren, da wir von einem Vielfachen an Bewerbungen im Verhältnis zu den der verfügbaren Grundstücke ausgehen. Auch PP werden akzeptiert. Es müssen keine Steckbriefe der Bewerber abgegeben werden. Derzeit gehen wir davon aus, dass mit allen Baugruppen Gespräche geführt werden können, ab Mitte Juli.

    • 47) Könnte auf dem Grundstück eines Punkthauses ein Steinbackofen (Brot/Pizza..), also gemauert, erstellt werden ?

      grundsätzlich Ja

    • 48) Ist auch im 5. OG eine Dachterrasse möglich, indem das Geschoss zurückversetzt wird?

      grundsätzlich Ja

    • 49) zu Frage 44: Die Dächer nicht für eine intensive Begrünung mit Gemüseanbau etc. zu nutzen ist nicht zeitgemäß und eine unverständliche Restriktion. Könnte der Zugang zum Dach nicht auch z.B. über eine außenliegende Treppe von einer Terrasse im obersten Geschoss erfolgen, dann wäre kein Dachaufbau erforderlich? Ein Geländer würde eine höhere Sicherheit auch für Wartungsarbeiten bieten. Es könnte, falls das wirklich störend empfunden wird, auch zurückgesetzt angebracht werden. Kann dieser Punkt nochmals überdacht werden?

      Nein.

    • 50) In der Antwort zur Frage 31 wird beschrieben, dass die Wand zwischen Tiefgarage und Baugruppenprojekt vom Baugemeinschaftsprojekt zu bezahlen ist. Wäre es nicht gerechter, die Kosten für gemeinsame Bauteile 50/50 zu verteilen? Wurde nicht in den vergleichbaren Vierteln so verfahren?

      Die Baugemeinschaft muss davon ausgehen, dass sie eine eigene Wand herstellen muss, die Ihr Gebäude zur Tiefgarage abschließt.

    • 51) Liegt das Sanierungskonzept in der Zwischenzeit vor? Es war von Anfang Mai die Rede. Die Frage 16 bezog sich aber auch auf die bisher durchgeführten Gutachten, die schon mehrere Jahre alt sind. Können diese Gutachten öffentlich zugänglich gemacht werden? Für eine Bewerbung hat das unserer Ansicht nach durchaus eine Relevanz, um welche Verunreinigungen es sich handelt und wie das Sanierungskonzept aussieht. Allein die Aussage, dass die Altlasten „nachhaltig gesichert werden“, erscheint uns nicht ausreichend um abschätzen zu können, welche Risiken nicht nur finanzieller Art jeder zukünftige Bewohner zu tragen hat.

      Das Gutachten Altlastensanierung finden Sie unter Sonstige Unterlagen. Ansonsten verweisen wir wieder auf Antwort 16.

    • 52) Dürfen die Terrassen des EGs Richtung Süd-West (14m Seite des Hauses) ausgerichtet sein, oder müssen sich die Terrassen Richtung Hofseite befinden (18,5m Seite des Hauses)?

      Terrassen können auch Richtung Süd-Westen liegen.

    • 53) Können Balkone durch Stützen außerhalb des Baufensters abgestützt werden?

      Nein

    • 54) Wann ist mit den weiteren Projektunterlagen „Gestaltungskonzept“ und „Bodengutachten“ (dieses wurde bereits erfragt) zu rechnen?

      Das Gestaltungskonzept liegt unter PROJEKTUNTERLAGEN/Erschließung, Gestaltung, Mobilität zum Download bereit
      Das Bodengutachten liegt uns leider noch nicht vor.

    • 55) Können Sie bitte bitte bitte einen Button einbauen „Alle Antworten aufklappen bzw. einklappen“ (und dadurch auch die Antworten per „STRG+F“ durchsuchbar machen) Bei bereits 54 Antworten ist es sehr mühsam wieder eine Info in einer Antwort zu finden. Besonders wenn mehrere Fragen ähnliche Themen betreffen. Danke!

      Danke für diese Anregung, wir versuchen Ihren Vorschlag aufzugreifen.

    • 56) Ist es korrekt, dass zum Neckartalarm hin ab dem 1.OG aufwärts auskragende Balkone und Erker bis 2 m Tiefe und 4 m Breite zulässig sind?

      Ja

    • 57) Gibt es schon Informationen zum Maß der baulichen Nutzung / B-Plan-Entwurf? Kann man von den 5 Vollgeschossen auf die dargestellte Grundfläche ausgehen oder muss man die Fläche innerhalb des Baufeldes reduzieren um das Maß der baulichen Nutzung einzuhalten?
      Sie können innerhalb der in den Plänen dargestellten Baugrenzen bauen. Es gibt keine darüberhinausgehende Einschränkung, z.B. über GFZ oder GRZ.
    • 58) Sind Schuppen in Freianlagen auf dem Privatgrundstück möglich, wenn diese für einen Quartiersmehrwert errichtet werden?

      Nein

    • 59) Kann man das von Eble Messerschmidt erarbeitete Farb- und Materialkonzept einsehen?

      Das Farb- und Gestaltungskonzept liegt unter PROJEKTUNTERLAGEN/Erschließung, Gestaltung, Mobilität zum Download bereit

    • 60) Können schon genauere Angaben zu den zulässigen Höhen nach B-Plan gemacht werden (EFH + darauf bezogenen maximale Gebäudehöhe)?

      Nein, diese Angaben sind noch nicht verfügbar, sind für die Vergabe zum jetzigen Zeitpunkt aber auch nicht relevant.

    • 61) Sind bei den Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag mit weiteren Kosten für die Baugemeinschaften zu rechnen? Also über die mögliche Anpassung des Grundstückspreises für höhere Altlastenentsorgungskosten hinaus.

      Nein

    • 62) Umlage Mehrkosten Altlasten: Wann weiß man das? Mit Kaufvertrag oder erst später?

      Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass diese Klausel auch in den Kaufvertrag aufgenommen wird.

    • 63) Ist der Tiefgaragenpreis ein Festpreis, oder Risiko der Preissteigerung?

      Der Kaufpreis der TG-Stellplätze ist ein Festpreis.

    • 64) Welche Stellplatzreduktionsfaktoren dürfen angesetzt werden (ÖPNV, Fahrradablöse, Tübinger Schlüssel, mehr)?

      Wir gehen derzeit davon aus, dass alle Faktoren angesetzt werden können.

    • 65) Was sind das für Grunddienstbarkeiten aus dem Vorbesitz, die die Baugemeinschaften mit übernehmen müssen? Nur die beschriebenen oder mehr?

      Die Frage der Grunddienstbarkeiten aus dem Kaufvertrag ist aus Sicht der Volksbau in dieser Phase nicht relevant und wird daher erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen geklärt.

    • 66) Freianlagenplanung zentral macht Sinn. Welche Freiheiten hat man bei der Gestaltung z.B. bei Terrassenbelägen, Gartenpflanzungen?

      Bei der Planung sind die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu beachten. Innerhalb dessen haben Sie alle Freiheiten. Ggf. wird es eine Pflanzliste geben. Die angeführten Kosten gelten für eine Standardausstattung.

    • 67) Gemeinsamer Rohbauer UG: Ist es möglich eine gemeinsame losweise Rohbauausschreibung zu organisieren?

      Ja, das ist grundsätzlich möglich.

    • 68) Erlauben die Nutzungsrechte der Volksbau eine Grauwassernutzungsanlage?

      Ja.

    • 69) Auf welchen Seiten des Hauses darf der Eingangsbereich gebaut werden?

      Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich des Hauseingangs. Sinnvoll erscheint der Hauseingang im Bereich der Süd-West-Fassade.

    • 70) Guten Tag, ich hätte eine Frage zur Ausgestaltung der Bewerbung. Gern würden wir ein Element unseres Konzeptes im Anhang ausführlicher beschreiben und Zeichnungen des geplanten Gebäudes einreichen. Gibt es dazu eine Beschränkung der Seitenzahlen des Anhangs?

      Nein, Sie können solche Anhänge beifügen.

    • 71) Wann wird das Gestaltungskonzept veröffentlicht?

      Das Gestaltungskonzept wird spätestens am Montag, den 14.6. auf die Webseite gestellt.

    • 72) Darf das Gebäude einen zweiten Eingang, z.B. für durch die Quartiers-Gemeinschaft genutzte Räume, haben?

      Ja

    • 73) Muss die Müllsammelstelle innerhalb des Baufensters (z.B. in einem extra ausgewiesenen Raum) liegen? Oder gibt es alternative Standorte (Mülltonnenverschlag auf dem Grundstück der BG, in der Tiefgarage…)?

      Die Müllsammelstelle muss innerhalb des Gebäudes untergebracht werden. Ist eine Festsetzung im Bebauungsplan.

    • 74) Wie sieht die erlaubte Nutzung der Frei-Fläche für die WE im EG aus? Kann auch außerhalb der max. 12 m² Terrasse/Freisitz die Grünfläche für die WE genutzt werden? Darf z.B. ein Hochbeet gebaut, ein Trampolin aufgestellt oder eine Hecke gepflanzt werden? Oder darf ein Gartenzaun für die WE integriert werden? Vielen Dank.

      Die Baugemeinschaften sind bei der Gestaltung und Ausstattung des Außenbereichs innerhalb Ihres Grundstücks grundsätzlich frei. Bei der Beschränkung auf 12 m² Terrasse pro WE geht es um die Begrenzung von befestigten Flächen aus ökologischen Gründen. Innerhalb Ihres Grundstücks können auch Gartenzäune errichtet werden. Eine Abtrennung mit Gartenzaun zu den Gemeinschaftsflächen ist nicht gestattet.

    • 75) Dürfen in die Balkone Mini-PV-Anlagen integriert werden?

      Ja, siehe auch Farb-/Gestaltungskonzept (wird spätestens am Montag, den 14.6. zum Download bereit stehen).

    • 76) Gibt es für die Flächen der Kita, außer dass sie im EG und 1.OG liegen sollen, noch weitere Vorgaben? Ist es frei wählbar, wie sich die Flächen auf die beiden Geschosse verteilen und wo sie dort jeweils angeordnet sind? Können Kiga- Flächen teilweise auch im 2.OG angeordnet werden?

      Die Anordnung der Kita ist innerhalb des EG und 1. OG frei wählbar. Die Kita soll sich nicht über das 2. OG erstrecken

    • 77) Gemäß Ihren Rahmenbedingungen unter 12.2.5 kann ein Gemeinschaftsraum bei Öffnung für das gesamte Quartier auch in den Baukosten auf alle Baugruppen anteilig umverteilt werden. Was sind hierbei die konzeptionellen Rahmenbedingungen? Welche Nutzungsbedingungen sollte der Quartierraum unbedingt erfüllen? Wie viele Quadratmeter sollte er mindestens betragen? Können auch mehrere Gemeinschaftsräume für das ganze Quartier existieren? Auch hier: wie wirkt sich das auf die Kosten, die Rahmenbedingungen und das Mitspracherecht in der Gestaltung des Raumes für die jeweilige Baugruppe aus, die den Raum/die Räume mit einplant? Wäre es nicht sinnvoll, nach Optionsvergabe mit allen Beteiligten zu entscheiden, welche Art von Gemeinschaftsraum den größten Nutzen für das Quartier hat, sodass ein Leerstehen vermieden wird?

      Ein Gemeinschaftsraum sollte mit Küche und WC ausgestattet werden und etwa 50 m² groß sein. Ausstattung und Qualitäten wie bei einer Wohnung. Die Kosten würden entsprechend dem in den Rahmenbedingungen dargestellten Schlüssel aufgeteilt. Alle weiteren Details werden nach der Optionsvergabe geklärt.

    • 78) Im Optionsbogen gibt es diesen Punkt: „Wir sind allgemein bereit einen finanziellen Beitrag für eine über die Projektgrenzen hinausgehende gemeinschaftliche Infrastruktur zu leisten“ Was genau ist denn hiermit gemeint? Das ist leider nicht sehr spezifisch.

      Da haben Sie Recht, dieser Punkt ist allerdings bewusst unkonkret gehalten, da die mögliche gemeinschaftliche Infrastruktur noch nicht konkretisiert ist, abgesehen von der Idee des Quartiersmanagement (siehe Rahmenbedingungen), die aber ja auch nicht konkret ist. Es geht hier tatsächlich erst einmal um die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihrer Gruppe über Ihr eigenes Projekt hinaus finanziell zu engagieren. Es könnte ja auch sein, dass Sie dem grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen.

    • 79) Gemäß FAQ Nr. 46 und Nr. 70 gibt es keine Beschränkung der Seitenzahlen im Anhang. Wird der Optionsbogen dahingehend noch aktualisiert (dort ist Stand 08.06.2021 die freie Projektbeschreibung auf 2 Seiten begrenzt)?

      Die textliche (ergänzende) Projektbeschreibung sollte 2 Seiten nicht überschreiten, wie es im Optionsbogen beschrieben ist. Skizzen oder Zeichnungen können darüber hinaus beigefügt werden. Hierbei geht es vor allem darum, die Auswertung zu vereinfachen. Einen formalen Ausschluss wegen Überschreitung der Seitenzahl wird es nicht geben.

    • 80) Zur Klarstellung der Antwort auf Frage 70: Im Optionsbogen heißt es: „ Maßstäbliche Pläne wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte etc. fließen nicht in die Bewertung mit ein und werden der Vergabekommission nicht vorgelegt. Skizzen, erläuternde Piktogramme und ähnlichen Darstellungen können jedoch eingereicht werden und sind ausdrücklich erwünscht.“. Bedeutet dies, dass die in Frage 70 angesprochenen Zeichnungen des Hauses eben nicht maßstäblich sein dürfen – oder dass sie zwar eingesehen, der Vergabekommission aber nicht vorgelegt werden?

      Die Zeichnungen dürfen maßstäblich sein, die Vergabekommission schaut sie sich an. Entscheidend werden aber eher die jeweiligen Konzeptionen sein. Hintergrund dieser Einschränkung in Bezug auf Maßstäbliche Pläne ist, dass vermieden werden soll, dass die Baugemeinschaften für die Bewerbung eine komplette Planung erstellen müssen und damit auch finanziell zu sehr in Vorleistung gehen müssen. Dennoch sind Skizzen und Piktogramme für die Beurteilung von Konzepten natürlich hilfreich. Wir haben da einen Zielkonflikt.

    • 81) Kann der gelb-umrandete Außenbereich komplett (bzw. abzüglich der jeweils 12 qm großen Terrassenflächen) als Gemeinschaftsfläche genutzt und gestaltet werden? Oder stehen auch für den Gemeinschaftsraum nur 12 qm Außenfläche zur Verfügung?

      Bei der Beschränkung der Terrassenfläche auf 12 qm je WE geht es um eine Begrenzung der versiegelten Flächen, nicht um die Nutzung. Die Fläche kann z.B. als Rasenfläche für die Gemeinschaft genutzt werden. Wenn im EG-Bereich der Gemeinschaftsraum untergebracht wird, gilt dieser als WE, ihm kann also eine Terrassenfläche von 12 qm zugeordnet werden. Die restliche Fläche sollte nicht versiegelt sein.

    • 82) Optionsbogen Seite 5 Was ist damit gemeint: Wir sind allgemein bereit, einen finanziellen Beitrag für eine über die Projektgrenzen hinausgehende gemeinschaftliche Infrastruktur zu leisten? Soll damit abgefragt werden, ob die Gruppe noch mehr bereit ist zu leisten, als ihr Anteil in der Ausschreibung beschrieben ist?

      siehe Frage 78)

    • 83) Der Optionsbogen schließt ab mit einer Unterschrift unter: „Wir sind damit einverstanden, dass unsere Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Baugruppen/Privatpersonen weitergegeben werden.“ Welche Daten sollen an interessierte Baugruppen/Privatpersonen weitergegeben werden, und zu welchem Zweck? Nur die Kontaktdaten oder der komplette Optionsbogen?

      Hier würden ggf. Kontaktdaten einer Kontaktperson der jeweiligen Baugemeinschaft weitergegeben. Das wird nötig, da im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens viele Bereiche abgestimmt werden müssen, z.B. Tiefgarage, Gemeinschaftsraum, Außenanlagen etc. Die Weitergabe von Daten geschieht nur mit Zustimmung der Betroffenen im Fall der Erfordernis, nicht pauschal.

    • 84) Innerhalb der Optionsvergabe sollen die einzelnen Bewerber/Bewerberinnen unterschreiben – ist mit „Unterschrift“ eine handschriftliche Signatur gemeint oder ist auch eine einfache digitale Unterschrift (z.B. Scan) möglich?

      Eine Unterschrift per Scan ist möglich

    • 85) Gibt es Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser auf dem Grundstück oder im benachbarten Grünflächen?

      Auf dem Grundstück 4.5 gibt es Versickerungsmöglichkeiten, die Grundstücke der Punkthäuser sind fast vollständig unterbaut. Die Baugemeinschaften werden in das Entwässerungskonzept für das Gesamtkonzept eingebunden, in dessen Rahmen Retention, Versickerung und Ableitung des Regenwassers für das gesamte Quartier geregelt wird. In der jetzigen Phase und für die Bewerbung ist die Frage der Regenwasserversickerung nicht relevant.

    • 86) Sind die erworbenen Nutzungsrechte an Stellplätzen in der Tiefgarage (Kfz und Fahrrad) verkäuflich und vererblich? Können diese Stellplätze an Dritte vermietet werden?

      Ja, Sie erhalten durch den Kauf ein unwiderrufliches Nutzungsrecht an dem Stellplatz, das als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird. Der Stellplatz ist also vererbbar, verkäuflich und kann auch vermietet werden. Es wird lediglich keine WEG gebildet.

    • 87) Sind Pergolen auf der Dachterrasse des 3.OG möglich?

      Ja, eine Pergola ist möglich. Die Vorgaben der Bauregeln sind zu beachten, siehe auch QUECK-AREAL-PROJEKTUNTERLAGEN | Volksbau 2018

    Bitte tragen Sie Ihre Fragen in untenstehendes Textfeld ein. Nach Freigabe des Moderators wird Ihre Fragestellung in einer fortlaufenden Nummerierung veröffentlicht.

    Bitte haben Sie Verständnis, die Beantwortung der Anfragen erfolgt gebündelt ca. 2 mal wöchentlich.

    Mit dem Tastaturkürzel „strg + F“ können Sie die Fragen und Antworten nach Einzelbegriffen durchsuchen lassen.

      • 1) Benötigt es eine Mindestanzahl an Mitgliedern für die Baugruppe?

        Es muss eine Gruppe sein, heißt mindestens 3 Parteien. Die Gruppe sollte in der Lage sein das Grundstück im Gesamten zu erwerben und nach Möglichkeit auch bebauen zu können. Als Mindestanforderung sind dazu mit der Bewerbung jeweils eine Absichtserklärung zur Beauftragung eines Architekten und eines Projektsteuerers einzureichen. Die schlüssige Darlegung eines Finanzierungskonzeptes ist Bestandteil der Vergabekriterien (Siehe Infoblatt 1, B, 1.)

      • 2) Wären Balkone im 4.OG in Westausrichtung möglich? Ist die Größe der Dachterrasse im 3.OG schon bekannt?

        Im 4. OG zur Westseite sind Balkone gestattet. Der Rücksprung im 3. OG beträgt 3 m.

      • 3) Wann wird das Innenhofkonzept bekanntgegeben? Ist es für uns möglich, in unserer Bewerbung auch Ideen für die Innenhofgestaltung einzubringen?

        Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.1.3. Die Konkretisierung der Innenhofplanung erfolgt erst nach der Optionsvergabe. Ideen können Sie aber natürlich jederzeit gerne einbringen. Es ist aber für die Bewerbung nicht gefordert.

      • 4) Ist der Gemeinschaftsraum für das ganze Quartier auch für Sportnutzung vorgesehen? Falls nicht, würden wir gerne einen Alternativvorschlag in unserer Bewerbung anbieten.

        Bisher ist kein Raum für eine explizite Sportnutzung vorgesehen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein solcher Raum zur Belebung des Quartiers beiträgt, können Sie das gerne in Ihr Konzept aufnehmen.

      • 5) Wir haben auf der Bewerberbörse festgestellt, dass momentan das Interesse an kleinen Wohnungen mit 1 oder 2 Zimmern eher gering ist. Wir möchten in unserem Projekt die Vielfalt verschiedener Lebensweisen hervorheben und eine breite Palette von Rentnern, Familien, Singles und behinderten Menschen ansprechen. Erachten Sie es in diesem Fall als ratsam, trotzdem kleinere Wohnungen vorzusehen, obwohl das Interesse eher gering zu sein scheint?

        Dazu können wir keine Auskunft geben. Das ist eine Frage Ihres Konzeptes. Grundsätzlich sollen die Baugemeinschaften aus möglichst vielen Selbstnutzern bestehen. Siehe dazu auch die Ausführungen zur Nutzung im Infoblatt 1.

      • 6) Sind Energiespeicher von der Volksbau in jedem Haus schon eingeplant oder kümmert sich jede Baugemeinschaft im Zuge von KfW40 selbst um das Thema?

        Nein, von der Volksbau sind keine Energiespeicher vorgesehen. Hier kümmert sich jede Hausgemeinschaft selbst um das Thema. Für einen KfW 40 Standard ist kein Speicher nötig.

      • 7) Sind die Dachterrassen auf dem 3. Geschoss der BG Häuser nur möglich oder müssen diese umgesetzt werden?

        Der im Plan eingezeichnete Rücksprung von 3 m im 3. OG muss eingehalten werden. Die Realisierung von Dachterrassen ist natürlich nicht zwingend. Das Dach kann ebenso nur begrünt oder für PV genutzt werden. In Kürze werden aktualisierte Grundstückspläne hochgeladen, in denen der Rücksprung eindeutig vermasst wird.

      • 8) Wo dürfen oberirdisch Fahrradstellplätze platziert werden?

        Die nachzuweisenden Fahrradstellplätze müssen innerhalb des Gebäudes untergebracht werden. Im Freiraum können lediglich Fahrradbügel für Besucher aufgestellt werden.

      • 9) Wie viele Fahrradstellplätze stehen ggf. in der TG ergänzend zur Verfügung?

        Das kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Grundsätzlich sind die nachzuweisenden Fahrradstellplätze im eigenen Haus unterzubringen.

      • 10) Mit wieviel Wohneinheiten haben Sie bei der TG kalkuliert, steht für jede Wohnung ein Stellplatz zur Verfügung oder welche Berechnung haben Sie angesetzt?

        Alle baurechtlich erforderlichen Stellplätze können und müssen in der Tiefgarage untergebracht werden. Siehe Infoblatt 2 Rahmenbedingungen und Kaufpreis, Punkt 9. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist nach der Stellplatzsatzung der Stadt Tübingen zu berechnen.

      • 11) Kann man davon ausgehen, dass in der TG die Flächen gemäß Baugrenzen oder sogar Grundstücksgrenzen den Baugemeinschaften vollständig zur Verfügung stehen?

        Nein, den Baugemeinschaften steht nur der eigenen Hausgrund zur Verfügung. Die restliche unterirdische Grundstücksfläche wird mit der gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage unterbaut. Die Baugemeinschaften gewähren der Volksbau dazu ein Unterbaurecht. Siehe Vertragsunterlagen/Nutzungsrechte unterirdisch sowie Infoblatt 2 Rahmenbedingungen und Kaufpreis, Punkt 10 ff.

      • 12) Ist es möglich, einen Aufzug in der Nord-Ost-Ecke der Grundstücke außerhalb des Baufensters, entweder ganz oder zumindest teilweise (z.B. bis max. 1,50m), zu platzieren?

        Nein, das ist nicht möglich.

      • Aufgrund von Rückfragen und nochmaliger Durchsicht wurden die Verfahrensunterlagen, Infoblatt 1 und 2 (Änderungen in rot) und in den Planungsunterlagen die Grundstückspläne aktualisiert.
      • 13) In den Unterlagen für die Baugemeinschaften ist die Nutzung des Grundstücks als Freisitz/Terrasse mit einer Fläche bis zum 12 qm pro WE vorgesehen. Sind hier 12 qm pro WE im Erdgeschoss gemeint oder 12 qm per WE des Gebäudes/Baugemeinschaft?

        Wenn wir Sie hier richtig verstanden haben: Die Angabe bezieht sich nur auf die Wohnungen im Erdgeschoss. Dabei geht es um eine Limitierung der befestigten Flächen. Die Größe der Balkone der oberen Geschosse ist durch die Vorgaben für die Überbauung der Baugrenzen geregelt.

      • 14) Können umlaufende Reinigungsbalkone auch außerhalb des Baufensters realisiert werden? Beim östlichen hohen Gebäude sieht man auskragende umlaufende Balkone, die vermutlich außerhalb des Baufensters sind.

        Nein, Balkone sind nur innerhalb der vorgegebenen Abmessungen erlaubt. Das schließt umlaufende Balkone aus, da eine maximale Länge von 4 m nicht überschritten werden darf.

      • 15) Im DG sind Balkone auf der Südseite im Bereich des 3m tiefen Rücksprungs nicht zulässig. Ist das richtig? Was ist der Grund für diese Festsetzung? Wäre hier eine Art Reinigungsbalkon mit Sonnenschutzelementen o.ä. möglich?

        Nein, es sind keinerlei Vorbauten gestattet. Der Rücksprung der oberen beiden Geschosse der Punkthäuser dient einer besseren Belichtung der Innenhöfe, gleichzeitig sollen sich die Höfe nach oben hin etwas aufweiten. Aus dem gleichen Grund sind auch auf der südlichen Seite die obersten Geschosse der Mietwohnungsbauten der Volksbau zurückgesetzt. Ein Balkon im 4.OG würde diesen Effekt natürlich wieder zunichtemachen.

      • 16) Wo und wie können die Gutachten, die bereits zum Thema Altlasten vorhanden sind, zugänglich gemacht werden?

        Erste Informationen zum Thema Altlasten finden Sie in diesem Video: https://youtu.be/-Myz9FAF8Hc. Das vollständige Sanierungskonzept für die Altlasten stellen wir Ihnen zur Verfügung sobald die Freigabe des Landratsamtes vorliegt. Wir gehen davon aus, dass dies Anfang Mai der Fall ist. Für die Bewerbungsphase ist diese Frage allerdings nicht relevant. Die zum Verkauf stehenden Grundstücke werden von Altlasten befreit und die im Altarm verbleibenden Altlasten werden nachhaltig gesichert.
        Das Gutachten Altlastensanierung finden Sie unter Sonstige Unterlagen.

      • 17) Bis wann gibt es die angekündigten weitergehenden Untersuchungen bzw. Planungen zur Altlastenthematik?

        Siehe vorhergehende Antwort Nr. 16

      • 18) Wie kann die Dichtigkeit der vorhandenen Betonplatte sichergestellt werden? Wie dick ist die Platte? In welchem Zustand befindet sie sich? Gibt es Risse/Setzungen?

        Diese Frage ist für das Bewerbungsverfahren nicht relevant. Die Altlast im Altarm wird ausreichend gesichert. Die technischen Details sind dem Sanierungskonzept zu entnehmen, siehe dazu auch Antwort Nr. 16

      • 19) Im Video zur Altlastensanierung ist von einer vertikalen Abschottung aus Lehm die Rede. Wie ist dies technisch geplant?

        Die Lehmabschottung wird im Rahmen der Herstellung der Baugrube durch die Volksbau erstellt. Siehe Rahmenbedingungen, Punkt 12.2.2, daher ist die technische Ausführung für die Bewerbung nicht relevant. Zur reinen Information: Im Randbereich des Altarms werden die Altlasten mit einem Gleitschienenverbau (oder Grabenverbau) ausgehoben. Danach wird sauberes Material eingebaut und schichtweise verdichtet. Dabei wird entlang der Altarmgrenze eine ca. 50 cm breite Schicht Lehm als Abdichtungslage eingebaut. Siehe auch Antwort Nr. 16.

      • 20) Wie setzen sich die kalkulierten Kosten für die Altlastensanierung zusammen? Sind diese realistisch und auskömmlich gerechnet? Warum ist daran gedacht, die Baugruppen über den sehr stattlichen Grundstückspreis von fast 2.000 Eur pro qm Grundstück hinaus noch mit weiteren Kosten für die Altlastensanierung zu belasten? Sind es nicht Altlasten, die der oder die Verursacher (Stadt? frühere Eigentümer?) tragen müsste?

        Die Grundstückspreise ergeben sich aus den bei der Projektentwicklung entstehenden Kosten. Sie beinhalten keine Gewinne. Die Kaufpreisermittlung wurde von der Stadt Tübingen überprüft. Wenn Sie als Baugemeinschaft ein Grundstück im Queck-Areal erwerben wollen, impliziert das, dass Sie sich in einem gewissen Rahmen an dem finanziellen Risiko, welches das Vorhandensein von Altlasten auf dem Grundstück bedeutet, beteiligen. Um das Risiko für die Baugemeinschaften zu beschränken, wurde ein Maximalwert für Mehrkosten bei der Altlastensanierung festgesetzt (siehe Rahmenbedingungen, Punkt 4.3).

      • 21) Wo und wie viele E-Ladestationen sind vorgesehen?

        Es ist vorgesehen, dass jeder Stellplatz mit der Vorinstallation zum späteren Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgestattet wird (siehe Rahmenbedingungen, Punkt 9.1). Darüber hinaus sind zwei öffentliche Stellplätze mit Ladesäule im Nordosten, auf der Gartenstraße, gegenüber dem Quartiersplatz vorgesehen.

      • 22) In den Vertragsunterlagen bezüglich der Nutzungsrechte unterirdisch sehen wir keine individuelle Nutzungsrechte für die Einwohner der Baugemeinschaften. Ist kein Kellerraum per WE vorgesehen?

        Einen ggf. gewünschten Kellerraum müssen die Bauherren in ihrem Gebäude selbst errichten. Die Baugemeinschaften sind bei der Aufteilung und Nutzung innerhalb ihres Gebäudes natürlich frei. Bei den Nutzungsrechten in den Vertragsunterlagen geht es nur um Nutzungsrechte zwischen der Volksbau und den Baugemeinschaften.

      • 23) Für die Gebäude 2.4, 3.4, 4.4 sind Balkone vorgesehen bis 2m Tiefe und 4m Länge. Ist diese maximale 8qm Nettofläche (also nutzbar) oder Bruttofläche?

        Das ist die Bruttofläche, also die Außenmaße der Balkone ohne die Geländer.

      • 24) Bzgl. der kaufvertraglich festgeschriebenen Selbstnutzungsverpflichtung: Wie sehen die Vertragsbedingungen aus, falls nach Fertigstellung die Wohnung doch nicht selbst genutzt werden kann (Lebensumstände verändern sich in 4-5 Jahren, Jobwechsel, Scheidung, …)

        Die Umsetzung einer Selbstnutzungsverpflichtung ist juristisch grundsätzlich nicht einfach. Die konkreten Vertragsverpflichtungen sind noch nicht formuliert und hängen natürlich auch von den Konzepten ab, die die Baugemeinschaft selbst formuliert, z.B. zur Vermeidung von Spekulation. Bisher ist lediglich vorgesehen, dass die Volksbau bei einem Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren zustimmen muss. Aber es ist natürlich kein Ziel der Selbstnutzungsverpflichtung, dass ein Haushalt in Schwierigkeiten gerät, wenn er die Wohnung aus beruflichen oder privaten Gründen aufgeben muss. Da werden wir sicher eine entsprechende Formulierung für den Kaufvertrag finden.

      • 25) Gemäß 8. werden die Herstellungskosten des Hausanschlussraums (HAR) anteilig auf alle Parteien umgelegt im Rahme der unter 3.1.d aufgeführten Erschließungskosten —> Es gibt 3.1.d nicht. Gemäß 4.1.d sollte der HAR im Kaufpreis enthalten sein. Fallen Zusatzkosten für die Herstellung des HAR an? Oder müssen die BG nur die Kosten für den Ausbau des HAR übernehmen?

        Es fallen keine Zusatzkosten für die Herstellung des HAR an. Die BG‘s müssen nur die Kosten für den Ausbau und die Leitungen bis in das BG-Haus übernehmen (Unterbaurecht für die Leitungen unter der TG-Decke bis zum BG-Haus).

      • 26) Gemäß 9.1 wird jeder Stellplatz mit der Vorinstallation zum späteren Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgestattet. Wie ist der Hausanschluss vordimensioniert? Welche Ladeleistung können die Ladestationen haben? 11KwP, 22KwP?

        Dazu liegen uns noch keine Informationen vor. Unser Ziel ist es, dass über ein entsprechendes Lastmanagement auch individuelle Ladestationen mit 11 kW möglich sind. 22 kW ist sehr unwahrscheinlich.

      • 27) Gemäß 10.6 beteiligen sich die Baugemeinschaften an den Unterhaltskosten für die Tiefgarage entsprechend Umlageschlüssel. 1. Ist hier der in 4.2 genannte Umlageschlüssel gemeint? Dort ist er nur für die Kostenaufteilung der Freianlagen definiert. 2. Mit dieser Kostenbeteiligung sind die Kosten zu 100% gedeckt. Daraus folgt, dass die Kostenbeteiligung unabhängig von der Anzahl der TG-Stellplätze eines Projektes erfolgt. Dies könnte zu einer unangemessenen Härte für ein Projekt führen, welches aufgrund eines anspruchsvollen Mobilitätskonzepts mit wenigen KFZ-Stellplätzen auskommt.

        1. Nein, hier wird ein Umlageschlüssel berechnet, der sich auf die Anzahl der Stellplätze bezieht. Jede Partei beteiligt sich entsprechend der Anzahl ihrer Stellplätze. Beispiel: 150 Stpl. gesamt, dann ist der Anteil für einen Haushalt mit einem Stellplatz 1/150tel.

        2. S. o. Die Beteiligung erfolgt abhängig von der Anzahl der Stellplätze.

      • 28) In 7.2 ist definiert, dass der Energiestandard mindestens KfW-Effizienzhaus 40. Ist hier eine Ausnahme denkbar, z.B. aufgrund der Bauweise oder sozialer Kriterien?

        Bei der Definition des Energiestandards geht es um Nachhaltigkeit. Wenn der Standard KfW-Effizienzhaus 40 nicht erfüllt werden kann, muss der Bewerber nachweisen, dass sein Konzept im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens gleichwertig ist.

      • 29) Die Abhängigkeiten der Bauvorhaben machen ein koordiniertes Vorgehen notwendig (s.a. 12.2.3). Wer übernimmt übergreifende Projektsteuerungs- sowie Planungsaufgaben? Fallen hierfür zusätzliche Kosten an? Wie ist sichergestellt, dass dieser Prozess auf Augenhöhe gelebt wird? Wie soll im Konfliktfall vorgegangen werden? Könnte die Stadt hier als Vermittler auftreten?

        Die übergeordnete Projektsteuerung obliegt der Volksbau. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es ist unser Bestreben, diesen Prozess, soweit möglich, auf Augenhöhe abzuwickeln. Grundlage dafür ist, dass die Baugemeinschaften sich ebenso als Teil eines Gesamtprojektes verstehen, von dem sie einen Anteil von etwa 25 % ausmachen. Es gibt bei der Entwicklung des Gesamtquartiers also auch Fragestellungen, die eine höhere Priorität genießen müssen als z.B. Fragen, die eine Baugruppe individuell betreffen. Das bisherige Verfahren sowie sämtliche Unterlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt entwickelt. Sie wird auch im weiteren Verfahren eingebunden sein und kann sicherlich als Vermittler auftreten.

      • 30) Ist eine WU-Bauweise erforderlich? Wenn ja, wird dies dann auch über die Volksbau koordiniert und ausgeschrieben? Wie genau ist die Schnittstelle zwischen Hochbauten und TG definiert? Wer dichtet Haus zu TG im UG und im EG ab?

        Nach derzeitigem Wissensstand ist eine WU-Bauweise erforderlich. Das Baugrundgutachten liegt jedoch noch nicht vor. Es wird für Anfang Mai erwartet und den Baugemeinschaften dann auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Die Herstellung der Untergeschosse der Häuser 2.4, 3.4 und 4.4 soll durch eine von der Volksbau beauftragte Rohbaufirma erfolgen. Die Ausschreibung ist von der Baugemeinschaft zu liefern (siehe Rahmenbedingungen 12.2.3). Die Koordination übernimmt die Volksbau. Die Schnittstelle ist Oberkante Decke Untergeschoss. Für die Abdichtung des Sockelbereiches Ihrer Gebäude sind die Baugemeinschaften verantwortlich. Die genauen Schnittstellen der Ausführung können im weiteren Verlauf geklärt werden und sind für die Bewerbungsphase nicht relevant.

      • 31) Von wem wird die Wand zwischen UG der Baugemeinschaft und der Tiefgarage hergestellt? Den Baugemeinschaften oder der TG? Oder gibt es eine zweischalige Bauweise? Können die BG in der TG Dämmung anbringen? Gibt es hier Einschränkungen?

        Die Wand zwischen UG der Baugemeinschaft und der Tiefgarage ist Teil des Gebäudes der Baugemeinschaft und somit sind die Kosten von dieser zu tragen. Die Baugemeinschaft kann die für Ihr Gebäude erforderliche Dämmung in der Tiefgarage anbringen. Weitere Details sind aus unserer Sicht in dieser Phase nicht erforderlich, da noch gar keine Planungen vorliegen.

      • 32) Wie ist die Schnittstelle zwischen Tiefgarage und Freianlagen definiert? Was gehört noch zur Tiefgarage (z.B. Abdichtung) und was gehört schon zum Innenhof? Diese Frage hat Auswirkungen auf die Kosten des Innenhofs, welche ja (anders als die TG-Stellpätze) noch nicht fixiert sind.

        Die Tiefgaragendecke wird nach aktuellem Planungsstand in WU-Beton ausgeführt, es ist also keine Abdichtung erforderlich. Sollte dennoch eine Abdichtung erforderlich werden, wird diese den TG-Kosten zugeschlagen.

      • 33) Ist eine Gewerbeeinheit innerhalb des Baugruppenprojekts verpflichtend oder vorteilhaft für den Zuschlag?

        Eine Gewerbeeinheit ist nicht verpflichtend. Vergabekriterium ist der Quartiersmehrwert, siehe Infoblatt 1, B, 2e.

      • 34) Den Baugruppen stehen laut Info 56 ETW zur Verfügung. Gibt es eine Mindest- bzw. Maximalzahl pro Baugruppe?

        Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten je Grundstück. Es gibt lediglich Vorgaben zum Bauvolumen.

      • 35) Wie sollte das Finanzierungskonzept bestenfalls dargelegt werden? Sind Nachweise, Bürgschaften o.ä. ratsam oder gar verpflichtend?

        Siehe Infoblatt 1, B, 1 a. Es geht darum, überzeugend darzustellen, dass die Baugruppe ein Konzept für die Finanzierung Ihres Projektes hat, das funktioniert. Nachweise werden nicht gefordert.

      • 36) Gibt es von Seiten der Volksbau Präferenzen hinsichtlich der ökologischen und nachhaltigen Baustoffe?

        Die Präferenzen ergeben sich aus der Nachhaltigkeit der Baustoffe. Die Volksbau hat keine Präferenzen.

      • 37) Ist eine Holz-Hybrid-Bauweise vorgeschrieben?

        Nein

      • 38) Laut Unterlagen sind Skizzen für die Bewerbung notwendig. Was müssen diese Skizzen umfassen und ich welcher „Qualität“ (von Architekt oder von uns grob selbst erstellt)?

        Skizzen sind nur für Baufeld 4.5 notwendig, siehe Infoblatt 1, A, 5. Für die anderen Baufelder sind Skizzen erwünscht, aber nicht notwendig, siehe Infoblatt 1, A, 4.

      • 39) Wird es die Möglichkeit geben, neben der PV-Anlage auch einen Dachgarten auf das Dach zu setzen? Urban Gardening leistet unseren Erachtens sowohl einen ökologischen als auch sozialen Beitrag für das Quartier.

        Eine Nutzung der Dachflächen ist nicht gewünscht. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden und mit PV-Anlagen bestückt werden. Im Bebauungsplan wird eine Begrünung von mind. 70 % gefordert. Begrünung und PV können sich dabei überlagern.

      • 40) Die vorgeschriebene maximale Balkongröße von 4 mal 2 Quadratmetern erscheint uns für eine große Familie zu knapp. Was sind die Hintergründe, hier so restriktive Vorgaben zu machen? Wir würden es begrüßen, die Balkongröße z.B. an die Haushaltsgröße zu koppeln. Außerdem halten wir umlaufende Reinigungsbalkone mit Sonnenschutzelementen für einfache und effektive Mittel zur zusätzlichen Hausisolierung.

        Wir haben versucht, bei den Bauregeln so viel Flexibilität wie möglich zu schaffen. Einen größeren Balkon können Sie z.B. als Eck-Balkon realisieren (siehe Grundstückspläne C, 2.Absatz).
        Die Bauregeln sind allerdings das Ergebnis eines langen und komplexen Abstimmungsprozesses, bei dem unterschiedlichste Anforderungen, wie Altlasten, Belichtung von Höfen und Wohnungen, Feuerwehrzufahrten, Mindestabstände und schließlich auch gestalterische Fragen miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Sie sind daher als gesetzt zu betrachten.

      • 41) Ist es möglich auf dem Dach des Gebäudes (also auf dem 5. Vollgeschoss) eine Terrasse zu realisieren?

        Siehe Frage 39

      • 42) In den Süden ausgerichtete Balkone sind gemäß Bauregeln nicht möglich (außer 3 OG). Sind nach Süden ausgerichtete Loggien im 4. OG möglich? Würde sich so eine Loggia negativ auf Bewertung des Gesamtkonzeptes auswirken?

        Loggien sind grundsätzlich möglich und haben an sich keinen Einfluss auf die Bewertung des Konzeptes.

      • 43) Auf den Dächern sind PV Module (+ ext. Begrünung) vorgeschrieben. Wer betreibt die Anlage? Baugruppe, Volksbau, Dritte? Wenn Baugruppe, gibt es dazu koordinierende Hilfestellung durch die Volksbau? Gemeinsame Planung, Kauf, Errichtung, Wartung? Wäre darüber hinaus eine unterstützende thermische Solarheizung möglich?

        PV-Module und ext. Begrünung werden im B-Plan vorgeschrieben. Es gibt keine weiteren Einschränkungen, die Baugemeinschaften können über Ihre Dachflächen ansonsten frei verfügen. Die Installation von Solarthermie ist nicht ausgeschlossen, allerdings durch die Verpflichtung zum Fernwärmeanschluss aus unserer Sicht zu hinterfragen. Die Volksbau plant auf Ihren Gebäuden die Installation von PV mit der Fa. Polarstern, die die Anlagen installiert und betreibt, der Strom wird dabei den Bewohner zu einem vergünstigten Tarif angeboten. Es gibt sicher auch für die Baugemeinschaften die Option einer Zusammenarbeit mit Polarstern, die Volksbau kann da jedoch erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen eine konkrete Aussage zu machen.

      • 44) Betrifft Ihre Antwort auf Frage 39: Dort ist zu lesen, dass Urbanes Gärtnern auf dem Dach nicht „gewünscht“ ist. Darf man erfahren, was die Gründe für diesen Wunsch sind? Wäre es für interessierte Hausbewohner nicht toll und für die Kommunalpolitik + Volksbau bestens vorzeigbar, wenn sie auf dem Dach einen ökologischen Beitrag zur Eigenversorgung mit Gemüse und Kräutern leisten könnten und damit gleichzeitig einen kleinen Begegnungsort für soziale Interaktion hätten? Bei 160-170 qm Dachfläche ist doch Platz für alle: PV Module, Begrünung, Hoch- und Vertikalbeete, Bienen und Menschen – dies alles nimmt doch keinem weder Licht noch Luft weg (= Begründung für das restriktive Süd-Balkonverbot und die Verkleinerung der Wohnfläche pro Punkthaus um über 110 qm). UND: es wäre in der Tat ein echter Mehrwert für jedes Haus und das gesamte Quartier. Gelungene Beispiele für urbanes Gärtnern auf Dächern gibt es aus aller Welt – dem modernen, aufgeschlossenen, grünen Tübingen soll es verboten bleiben? Warum?

        Eine Dachfläche, die als extensives Gründach gestaltet und mit PV-Modulen bestückt ist, muss nur zu Wartungszwecken begangen werden. Es reicht ein Dachfenster als Ausstieg, es sind keine Absturzsicherung und überhöhte Attika erforderlich. Ein Dach, auf dem z.B. Urbanes Gärtnern betrieben wird – auch wenn das ohne Zweifel eine wunderbare und absolut begrüßenswerte Nutzung ist – hat weit darüber hinausgehende Anforderungen, da es dann als dauerhafter Aufenthaltsort für Personen gewertet wird. Insbesondere wird dann ein richtiger Treppenaufgang erforderlich. Diese Aufbauten würden auf den kleinen Häusern letzten Endes als weiteres Staffelgeschoss erscheinen. Aufgrund der bereits jetzt sehr hohen Dichte des Quartiers ist dies nicht möglich. Darüber hinaus verfügt das Quartier über ausreichende Gemeinschaftsflächen im Erdgeschoss, in denen Urbanes Gärtnern ohne Probleme möglich sein wird.

      • 45) Fragen zum Quartiersgemeinschaftsraum: a) Größe: Muss der Raum mehr als 60qm haben? b) Baukosten: beteiligen sich die 4 Baugruppenhäuser oder auch die anderen Wohnungen des Quartiers? c) Ca. Höhe der jeweiligen Anteile? d) Es soll ein Quartiermanagement geben, umfasst dieses außer dem Belegungsplan des Quartiersraums, auch „Hausmeisterarbeiten“? WIE HOCH WERDEN DIE PERSONALKOSTEN SEIN? Wie werden diese Kosten verteilt? Mit welcher ca. Höhe? e)Hat die Gruppe, die den Quartierraum baut ein „Mitspracherecht“, besonders, was die Häufigkeit der Abend- und Wochenendtermine anlangt ? laute Partys …….

        a) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
        b) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
        c) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
        d) Siehe Infoblatt 2, Punkt 11.2. Das Quartiersmanagement ist bisher nur grob angedacht. Es geht dabei NICHT um Hausmeisterarbeiten, sondern um darüber hinausgehende Leistungen. Die maximalen Kosten sind angegeben.
        e) Diese Frage kann erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen geklärt werden. Grundsätzlich gelten für den Gemeinschaftsraum die gleichen Regeln wie für jede Wohnung.

      • 46) Was ist das Mindestmaß an Unterlagen, welches für die Bewerbung notwendig ist? Sind 2 beschriebene Blätter mit Text die untere Grenze oder die maximale gewünschte Länge? Werden Powerpoint Präsentationen als Zusatzinfo akzeptiert? Werden Steckbriefe von allen Gruppenteilnehmern gewünscht? Gibt es für jede Bewerbung noch ein zusätzliches Interview, oder erst im Falle des Zuschlags?

        Es gibt kein beziffertes Mindestmaß der Unterlagen. Ihre Bewerbung soll bzgl. Ihres Konzepts aussagekräftig sein. Sie sollten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in hohe Planungs-Kosten oder teure „Designer-Bewerbungen“ investieren, da wir von einem Vielfachen an Bewerbungen im Verhältnis zu den der verfügbaren Grundstücke ausgehen. Auch PP werden akzeptiert. Es müssen keine Steckbriefe der Bewerber abgegeben werden. Derzeit gehen wir davon aus, dass mit allen Baugruppen Gespräche geführt werden können, ab Mitte Juli.

      • 47) Könnte auf dem Grundstück eines Punkthauses ein Steinbackofen (Brot/Pizza..), also gemauert, erstellt werden ?

        grundsätzlich Ja

      • 48) Ist auch im 5. OG eine Dachterrasse möglich, indem das Geschoss zurückversetzt wird?

        grundsätzlich Ja

      • 49) zu Frage 44: Die Dächer nicht für eine intensive Begrünung mit Gemüseanbau etc. zu nutzen ist nicht zeitgemäß und eine unverständliche Restriktion. Könnte der Zugang zum Dach nicht auch z.B. über eine außenliegende Treppe von einer Terrasse im obersten Geschoss erfolgen, dann wäre kein Dachaufbau erforderlich? Ein Geländer würde eine höhere Sicherheit auch für Wartungsarbeiten bieten. Es könnte, falls das wirklich störend empfunden wird, auch zurückgesetzt angebracht werden. Kann dieser Punkt nochmals überdacht werden?

        Nein.

      • 50) In der Antwort zur Frage 31 wird beschrieben, dass die Wand zwischen Tiefgarage und Baugruppenprojekt vom Baugemeinschaftsprojekt zu bezahlen ist. Wäre es nicht gerechter, die Kosten für gemeinsame Bauteile 50/50 zu verteilen? Wurde nicht in den vergleichbaren Vierteln so verfahren?

        Die Baugemeinschaft muss davon ausgehen, dass sie eine eigene Wand herstellen muss, die Ihr Gebäude zur Tiefgarage abschließt.

      • 51) Liegt das Sanierungskonzept in der Zwischenzeit vor? Es war von Anfang Mai die Rede. Die Frage 16 bezog sich aber auch auf die bisher durchgeführten Gutachten, die schon mehrere Jahre alt sind. Können diese Gutachten öffentlich zugänglich gemacht werden? Für eine Bewerbung hat das unserer Ansicht nach durchaus eine Relevanz, um welche Verunreinigungen es sich handelt und wie das Sanierungskonzept aussieht. Allein die Aussage, dass die Altlasten „nachhaltig gesichert werden“, erscheint uns nicht ausreichend um abschätzen zu können, welche Risiken nicht nur finanzieller Art jeder zukünftige Bewohner zu tragen hat.

        Das Gutachten Altlastensanierung finden Sie unter Sonstige Unterlagen. Ansonsten verweisen wir wieder auf Antwort 16.

      • 52) Dürfen die Terrassen des EGs Richtung Süd-West (14m Seite des Hauses) ausgerichtet sein, oder müssen sich die Terrassen Richtung Hofseite befinden (18,5m Seite des Hauses)?

        Terrassen können auch Richtung Süd-Westen liegen.

      • 53) Können Balkone durch Stützen außerhalb des Baufensters abgestützt werden?

        Nein

      • 54) Wann ist mit den weiteren Projektunterlagen „Gestaltungskonzept“ und „Bodengutachten“ (dieses wurde bereits erfragt) zu rechnen?

        Das Gestaltungskonzept liegt unter PROJEKTUNTERLAGEN/Erschließung, Gestaltung, Mobilität zum Download bereit
        Das Bodengutachten liegt uns leider noch nicht vor.

      • 55) Können Sie bitte bitte bitte einen Button einbauen „Alle Antworten aufklappen bzw. einklappen“ (und dadurch auch die Antworten per „STRG+F“ durchsuchbar machen) Bei bereits 54 Antworten ist es sehr mühsam wieder eine Info in einer Antwort zu finden. Besonders wenn mehrere Fragen ähnliche Themen betreffen. Danke!

        Danke für diese Anregung, wir versuchen Ihren Vorschlag aufzugreifen.

      • 56) Ist es korrekt, dass zum Neckartalarm hin ab dem 1.OG aufwärts auskragende Balkone und Erker bis 2 m Tiefe und 4 m Breite zulässig sind?

        Ja

      • 57) Gibt es schon Informationen zum Maß der baulichen Nutzung / B-Plan-Entwurf? Kann man von den 5 Vollgeschossen auf die dargestellte Grundfläche ausgehen oder muss man die Fläche innerhalb des Baufeldes reduzieren um das Maß der baulichen Nutzung einzuhalten?
        Sie können innerhalb der in den Plänen dargestellten Baugrenzen bauen. Es gibt keine darüberhinausgehende Einschränkung, z.B. über GFZ oder GRZ.
      • 58) Sind Schuppen in Freianlagen auf dem Privatgrundstück möglich, wenn diese für einen Quartiersmehrwert errichtet werden?

        Nein

      • 59) Kann man das von Eble Messerschmidt erarbeitete Farb- und Materialkonzept einsehen?

        Das Farb- und Gestaltungskonzept liegt unter PROJEKTUNTERLAGEN/Erschließung, Gestaltung, Mobilität zum Download bereit

      • 60) Können schon genauere Angaben zu den zulässigen Höhen nach B-Plan gemacht werden (EFH + darauf bezogenen maximale Gebäudehöhe)?

        Nein, diese Angaben sind noch nicht verfügbar, sind für die Vergabe zum jetzigen Zeitpunkt aber auch nicht relevant.

      • 61) Sind bei den Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag mit weiteren Kosten für die Baugemeinschaften zu rechnen? Also über die mögliche Anpassung des Grundstückspreises für höhere Altlastenentsorgungskosten hinaus.

        Nein

      • 62) Umlage Mehrkosten Altlasten: Wann weiß man das? Mit Kaufvertrag oder erst später?

        Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass diese Klausel auch in den Kaufvertrag aufgenommen wird.

      • 63) Ist der Tiefgaragenpreis ein Festpreis, oder Risiko der Preissteigerung?

        Der Kaufpreis der TG-Stellplätze ist ein Festpreis.

      • 64) Welche Stellplatzreduktionsfaktoren dürfen angesetzt werden (ÖPNV, Fahrradablöse, Tübinger Schlüssel, mehr)?

        Wir gehen derzeit davon aus, dass alle Faktoren angesetzt werden können.

      • 65) Was sind das für Grunddienstbarkeiten aus dem Vorbesitz, die die Baugemeinschaften mit übernehmen müssen? Nur die beschriebenen oder mehr?

        Die Frage der Grunddienstbarkeiten aus dem Kaufvertrag ist aus Sicht der Volksbau in dieser Phase nicht relevant und wird daher erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen geklärt.

      • 66) Freianlagenplanung zentral macht Sinn. Welche Freiheiten hat man bei der Gestaltung z.B. bei Terrassenbelägen, Gartenpflanzungen?

        Bei der Planung sind die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu beachten. Innerhalb dessen haben Sie alle Freiheiten. Ggf. wird es eine Pflanzliste geben. Die angeführten Kosten gelten für eine Standardausstattung.

      • 67) Gemeinsamer Rohbauer UG: Ist es möglich eine gemeinsame losweise Rohbauausschreibung zu organisieren?

        Ja, das ist grundsätzlich möglich.

      • 68) Erlauben die Nutzungsrechte der Volksbau eine Grauwassernutzungsanlage?

        Ja.

      • 69) Auf welchen Seiten des Hauses darf der Eingangsbereich gebaut werden?

        Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich des Hauseingangs. Sinnvoll erscheint der Hauseingang im Bereich der Süd-West-Fassade.

      • 70) Guten Tag, ich hätte eine Frage zur Ausgestaltung der Bewerbung. Gern würden wir ein Element unseres Konzeptes im Anhang ausführlicher beschreiben und Zeichnungen des geplanten Gebäudes einreichen. Gibt es dazu eine Beschränkung der Seitenzahlen des Anhangs?

        Nein, Sie können solche Anhänge beifügen.

      • 71) Wann wird das Gestaltungskonzept veröffentlicht?

        Das Gestaltungskonzept wird spätestens am Montag, den 14.6. auf die Webseite gestellt.

      • 72) Darf das Gebäude einen zweiten Eingang, z.B. für durch die Quartiers-Gemeinschaft genutzte Räume, haben?

        Ja

      • 73) Muss die Müllsammelstelle innerhalb des Baufensters (z.B. in einem extra ausgewiesenen Raum) liegen? Oder gibt es alternative Standorte (Mülltonnenverschlag auf dem Grundstück der BG, in der Tiefgarage…)?

        Die Müllsammelstelle muss innerhalb des Gebäudes untergebracht werden. Ist eine Festsetzung im Bebauungsplan.

      • 74) Wie sieht die erlaubte Nutzung der Frei-Fläche für die WE im EG aus? Kann auch außerhalb der max. 12 m² Terrasse/Freisitz die Grünfläche für die WE genutzt werden? Darf z.B. ein Hochbeet gebaut, ein Trampolin aufgestellt oder eine Hecke gepflanzt werden? Oder darf ein Gartenzaun für die WE integriert werden? Vielen Dank.

        Die Baugemeinschaften sind bei der Gestaltung und Ausstattung des Außenbereichs innerhalb Ihres Grundstücks grundsätzlich frei. Bei der Beschränkung auf 12 m² Terrasse pro WE geht es um die Begrenzung von befestigten Flächen aus ökologischen Gründen. Innerhalb Ihres Grundstücks können auch Gartenzäune errichtet werden. Eine Abtrennung mit Gartenzaun zu den Gemeinschaftsflächen ist nicht gestattet.

      • 75) Dürfen in die Balkone Mini-PV-Anlagen integriert werden?

        Ja, siehe auch Farb-/Gestaltungskonzept (wird spätestens am Montag, den 14.6. zum Download bereit stehen).

      • 76) Gibt es für die Flächen der Kita, außer dass sie im EG und 1.OG liegen sollen, noch weitere Vorgaben? Ist es frei wählbar, wie sich die Flächen auf die beiden Geschosse verteilen und wo sie dort jeweils angeordnet sind? Können Kiga- Flächen teilweise auch im 2.OG angeordnet werden?

        Die Anordnung der Kita ist innerhalb des EG und 1. OG frei wählbar. Die Kita soll sich nicht über das 2. OG erstrecken

      • 77) Gemäß Ihren Rahmenbedingungen unter 12.2.5 kann ein Gemeinschaftsraum bei Öffnung für das gesamte Quartier auch in den Baukosten auf alle Baugruppen anteilig umverteilt werden. Was sind hierbei die konzeptionellen Rahmenbedingungen? Welche Nutzungsbedingungen sollte der Quartierraum unbedingt erfüllen? Wie viele Quadratmeter sollte er mindestens betragen? Können auch mehrere Gemeinschaftsräume für das ganze Quartier existieren? Auch hier: wie wirkt sich das auf die Kosten, die Rahmenbedingungen und das Mitspracherecht in der Gestaltung des Raumes für die jeweilige Baugruppe aus, die den Raum/die Räume mit einplant? Wäre es nicht sinnvoll, nach Optionsvergabe mit allen Beteiligten zu entscheiden, welche Art von Gemeinschaftsraum den größten Nutzen für das Quartier hat, sodass ein Leerstehen vermieden wird?

        Ein Gemeinschaftsraum sollte mit Küche und WC ausgestattet werden und etwa 50 m² groß sein. Ausstattung und Qualitäten wie bei einer Wohnung. Die Kosten würden entsprechend dem in den Rahmenbedingungen dargestellten Schlüssel aufgeteilt. Alle weiteren Details werden nach der Optionsvergabe geklärt.

      • 78) Im Optionsbogen gibt es diesen Punkt: „Wir sind allgemein bereit einen finanziellen Beitrag für eine über die Projektgrenzen hinausgehende gemeinschaftliche Infrastruktur zu leisten“ Was genau ist denn hiermit gemeint? Das ist leider nicht sehr spezifisch.

        Da haben Sie Recht, dieser Punkt ist allerdings bewusst unkonkret gehalten, da die mögliche gemeinschaftliche Infrastruktur noch nicht konkretisiert ist, abgesehen von der Idee des Quartiersmanagement (siehe Rahmenbedingungen), die aber ja auch nicht konkret ist. Es geht hier tatsächlich erst einmal um die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihrer Gruppe über Ihr eigenes Projekt hinaus finanziell zu engagieren. Es könnte ja auch sein, dass Sie dem grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen.

      • 79) Gemäß FAQ Nr. 46 und Nr. 70 gibt es keine Beschränkung der Seitenzahlen im Anhang. Wird der Optionsbogen dahingehend noch aktualisiert (dort ist Stand 08.06.2021 die freie Projektbeschreibung auf 2 Seiten begrenzt)?

        Die textliche (ergänzende) Projektbeschreibung sollte 2 Seiten nicht überschreiten, wie es im Optionsbogen beschrieben ist. Skizzen oder Zeichnungen können darüber hinaus beigefügt werden. Hierbei geht es vor allem darum, die Auswertung zu vereinfachen. Einen formalen Ausschluss wegen Überschreitung der Seitenzahl wird es nicht geben.

      • 80) Zur Klarstellung der Antwort auf Frage 70: Im Optionsbogen heißt es: „ Maßstäbliche Pläne wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte etc. fließen nicht in die Bewertung mit ein und werden der Vergabekommission nicht vorgelegt. Skizzen, erläuternde Piktogramme und ähnlichen Darstellungen können jedoch eingereicht werden und sind ausdrücklich erwünscht.“. Bedeutet dies, dass die in Frage 70 angesprochenen Zeichnungen des Hauses eben nicht maßstäblich sein dürfen – oder dass sie zwar eingesehen, der Vergabekommission aber nicht vorgelegt werden?

        Die Zeichnungen dürfen maßstäblich sein, die Vergabekommission schaut sie sich an. Entscheidend werden aber eher die jeweiligen Konzeptionen sein. Hintergrund dieser Einschränkung in Bezug auf Maßstäbliche Pläne ist, dass vermieden werden soll, dass die Baugemeinschaften für die Bewerbung eine komplette Planung erstellen müssen und damit auch finanziell zu sehr in Vorleistung gehen müssen. Dennoch sind Skizzen und Piktogramme für die Beurteilung von Konzepten natürlich hilfreich. Wir haben da einen Zielkonflikt.

      • 81) Kann der gelb-umrandete Außenbereich komplett (bzw. abzüglich der jeweils 12 qm großen Terrassenflächen) als Gemeinschaftsfläche genutzt und gestaltet werden? Oder stehen auch für den Gemeinschaftsraum nur 12 qm Außenfläche zur Verfügung?

        Bei der Beschränkung der Terrassenfläche auf 12 qm je WE geht es um eine Begrenzung der versiegelten Flächen, nicht um die Nutzung. Die Fläche kann z.B. als Rasenfläche für die Gemeinschaft genutzt werden. Wenn im EG-Bereich der Gemeinschaftsraum untergebracht wird, gilt dieser als WE, ihm kann also eine Terrassenfläche von 12 qm zugeordnet werden. Die restliche Fläche sollte nicht versiegelt sein.

      • 82) Optionsbogen Seite 5 Was ist damit gemeint: Wir sind allgemein bereit, einen finanziellen Beitrag für eine über die Projektgrenzen hinausgehende gemeinschaftliche Infrastruktur zu leisten? Soll damit abgefragt werden, ob die Gruppe noch mehr bereit ist zu leisten, als ihr Anteil in der Ausschreibung beschrieben ist?

        siehe Frage 78)

      • 83) Der Optionsbogen schließt ab mit einer Unterschrift unter: „Wir sind damit einverstanden, dass unsere Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Baugruppen/Privatpersonen weitergegeben werden.“ Welche Daten sollen an interessierte Baugruppen/Privatpersonen weitergegeben werden, und zu welchem Zweck? Nur die Kontaktdaten oder der komplette Optionsbogen?

        Hier würden ggf. Kontaktdaten einer Kontaktperson der jeweiligen Baugemeinschaft weitergegeben. Das wird nötig, da im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens viele Bereiche abgestimmt werden müssen, z.B. Tiefgarage, Gemeinschaftsraum, Außenanlagen etc. Die Weitergabe von Daten geschieht nur mit Zustimmung der Betroffenen im Fall der Erfordernis, nicht pauschal.

      • 84) Innerhalb der Optionsvergabe sollen die einzelnen Bewerber/Bewerberinnen unterschreiben – ist mit „Unterschrift“ eine handschriftliche Signatur gemeint oder ist auch eine einfache digitale Unterschrift (z.B. Scan) möglich?

        Eine Unterschrift per Scan ist möglich

      • 85) Gibt es Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser auf dem Grundstück oder im benachbarten Grünflächen?

        Auf dem Grundstück 4.5 gibt es Versickerungsmöglichkeiten, die Grundstücke der Punkthäuser sind fast vollständig unterbaut. Die Baugemeinschaften werden in das Entwässerungskonzept für das Gesamtkonzept eingebunden, in dessen Rahmen Retention, Versickerung und Ableitung des Regenwassers für das gesamte Quartier geregelt wird. In der jetzigen Phase und für die Bewerbung ist die Frage der Regenwasserversickerung nicht relevant.

      • 86) Sind die erworbenen Nutzungsrechte an Stellplätzen in der Tiefgarage (Kfz und Fahrrad) verkäuflich und vererblich? Können diese Stellplätze an Dritte vermietet werden?

        Ja, Sie erhalten durch den Kauf ein unwiderrufliches Nutzungsrecht an dem Stellplatz, das als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird. Der Stellplatz ist also vererbbar, verkäuflich und kann auch vermietet werden. Es wird lediglich keine WEG gebildet.

      • 87) Sind Pergolen auf der Dachterrasse des 3.OG möglich?

        Ja, eine Pergola ist möglich. Die Vorgaben der Bauregeln sind zu beachten, siehe auch QUECK-AREAL-PROJEKTUNTERLAGEN | Volksbau 2018

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