Bitte tragen Sie Ihre Fragen in untenstehendes Textfeld ein. Nach Freigabe des Moderators wird Ihre Fragestellung in einer fortlaufenden Nummerierung veröffentlicht.
Bitte haben Sie Verständnis, die Beantwortung der Anfragen erfolgt gebündelt ca. 2 mal wöchentlich.
Mit dem Tastaturkürzel „strg + F“ können Sie die Fragen und Antworten nach Einzelbegriffen durchsuchen lassen.
-
Es muss eine Gruppe sein, heißt mindestens 3 Parteien. Die Gruppe sollte in der Lage sein das Grundstück im Gesamten zu erwerben und nach Möglichkeit auch bebauen zu können. Als Mindestanforderung sind dazu mit der Bewerbung jeweils eine Absichtserklärung zur Beauftragung eines Architekten und eines Projektsteuerers einzureichen. Die schlüssige Darlegung eines Finanzierungskonzeptes ist Bestandteil der Vergabekriterien (Siehe Infoblatt 1, B, 1.)
-
Im 4. OG zur Westseite sind Balkone gestattet. Der Rücksprung im 3. OG beträgt 3 m.
-
Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.1.3. Die Konkretisierung der Innenhofplanung erfolgt erst nach der Optionsvergabe. Ideen können Sie aber natürlich jederzeit gerne einbringen. Es ist aber für die Bewerbung nicht gefordert.
-
Bisher ist kein Raum für eine explizite Sportnutzung vorgesehen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein solcher Raum zur Belebung des Quartiers beiträgt, können Sie das gerne in Ihr Konzept aufnehmen.
-
Dazu können wir keine Auskunft geben. Das ist eine Frage Ihres Konzeptes. Grundsätzlich sollen die Baugemeinschaften aus möglichst vielen Selbstnutzern bestehen. Siehe dazu auch die Ausführungen zur Nutzung im Infoblatt 1.
-
Nein, von der Volksbau sind keine Energiespeicher vorgesehen. Hier kümmert sich jede Hausgemeinschaft selbst um das Thema. Für einen KfW 40 Standard ist kein Speicher nötig.
-
Der im Plan eingezeichnete Rücksprung von 3 m im 3. OG muss eingehalten werden. Die Realisierung von Dachterrassen ist natürlich nicht zwingend. Das Dach kann ebenso nur begrünt oder für PV genutzt werden. In Kürze werden aktualisierte Grundstückspläne hochgeladen, in denen der Rücksprung eindeutig vermasst wird.
-
Die nachzuweisenden Fahrradstellplätze müssen innerhalb des Gebäudes untergebracht werden. Im Freiraum können lediglich Fahrradbügel für Besucher aufgestellt werden.
-
Das kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Grundsätzlich sind die nachzuweisenden Fahrradstellplätze im eigenen Haus unterzubringen.
-
Alle baurechtlich erforderlichen Stellplätze können und müssen in der Tiefgarage untergebracht werden. Siehe Infoblatt 2 Rahmenbedingungen und Kaufpreis, Punkt 9. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist nach der Stellplatzsatzung der Stadt Tübingen zu berechnen.
-
Nein, den Baugemeinschaften steht nur der eigenen Hausgrund zur Verfügung. Die restliche unterirdische Grundstücksfläche wird mit der gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage unterbaut. Die Baugemeinschaften gewähren der Volksbau dazu ein Unterbaurecht. Siehe Vertragsunterlagen/Nutzungsrechte unterirdisch sowie Infoblatt 2 Rahmenbedingungen und Kaufpreis, Punkt 10 ff.
-
Nein, das ist nicht möglich.
-
-
Wenn wir Sie hier richtig verstanden haben: Die Angabe bezieht sich nur auf die Wohnungen im Erdgeschoss. Dabei geht es um eine Limitierung der befestigten Flächen. Die Größe der Balkone der oberen Geschosse ist durch die Vorgaben für die Überbauung der Baugrenzen geregelt.
-
Nein, Balkone sind nur innerhalb der vorgegebenen Abmessungen erlaubt. Das schließt umlaufende Balkone aus, da eine maximale Länge von 4 m nicht überschritten werden darf.
-
Nein, es sind keinerlei Vorbauten gestattet. Der Rücksprung der oberen beiden Geschosse der Punkthäuser dient einer besseren Belichtung der Innenhöfe, gleichzeitig sollen sich die Höfe nach oben hin etwas aufweiten. Aus dem gleichen Grund sind auch auf der südlichen Seite die obersten Geschosse der Mietwohnungsbauten der Volksbau zurückgesetzt. Ein Balkon im 4.OG würde diesen Effekt natürlich wieder zunichtemachen.
-
Erste Informationen zum Thema Altlasten finden Sie in diesem Video: https://youtu.be/-Myz9FAF8Hc. Das vollständige Sanierungskonzept für die Altlasten stellen wir Ihnen zur Verfügung sobald die Freigabe des Landratsamtes vorliegt. Wir gehen davon aus, dass dies Anfang Mai der Fall ist. Für die Bewerbungsphase ist diese Frage allerdings nicht relevant. Die zum Verkauf stehenden Grundstücke werden von Altlasten befreit und die im Altarm verbleibenden Altlasten werden nachhaltig gesichert.
Das Gutachten Altlastensanierung finden Sie unter Sonstige Unterlagen. -
Siehe vorhergehende Antwort Nr. 16
-
Diese Frage ist für das Bewerbungsverfahren nicht relevant. Die Altlast im Altarm wird ausreichend gesichert. Die technischen Details sind dem Sanierungskonzept zu entnehmen, siehe dazu auch Antwort Nr. 16
-
Die Lehmabschottung wird im Rahmen der Herstellung der Baugrube durch die Volksbau erstellt. Siehe Rahmenbedingungen, Punkt 12.2.2, daher ist die technische Ausführung für die Bewerbung nicht relevant. Zur reinen Information: Im Randbereich des Altarms werden die Altlasten mit einem Gleitschienenverbau (oder Grabenverbau) ausgehoben. Danach wird sauberes Material eingebaut und schichtweise verdichtet. Dabei wird entlang der Altarmgrenze eine ca. 50 cm breite Schicht Lehm als Abdichtungslage eingebaut. Siehe auch Antwort Nr. 16.
-
Die Grundstückspreise ergeben sich aus den bei der Projektentwicklung entstehenden Kosten. Sie beinhalten keine Gewinne. Die Kaufpreisermittlung wurde von der Stadt Tübingen überprüft. Wenn Sie als Baugemeinschaft ein Grundstück im Queck-Areal erwerben wollen, impliziert das, dass Sie sich in einem gewissen Rahmen an dem finanziellen Risiko, welches das Vorhandensein von Altlasten auf dem Grundstück bedeutet, beteiligen. Um das Risiko für die Baugemeinschaften zu beschränken, wurde ein Maximalwert für Mehrkosten bei der Altlastensanierung festgesetzt (siehe Rahmenbedingungen, Punkt 4.3).
-
Es ist vorgesehen, dass jeder Stellplatz mit der Vorinstallation zum späteren Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgestattet wird (siehe Rahmenbedingungen, Punkt 9.1). Darüber hinaus sind zwei öffentliche Stellplätze mit Ladesäule im Nordosten, auf der Gartenstraße, gegenüber dem Quartiersplatz vorgesehen.
-
Einen ggf. gewünschten Kellerraum müssen die Bauherren in ihrem Gebäude selbst errichten. Die Baugemeinschaften sind bei der Aufteilung und Nutzung innerhalb ihres Gebäudes natürlich frei. Bei den Nutzungsrechten in den Vertragsunterlagen geht es nur um Nutzungsrechte zwischen der Volksbau und den Baugemeinschaften.
-
Das ist die Bruttofläche, also die Außenmaße der Balkone ohne die Geländer.
-
Die Umsetzung einer Selbstnutzungsverpflichtung ist juristisch grundsätzlich nicht einfach. Die konkreten Vertragsverpflichtungen sind noch nicht formuliert und hängen natürlich auch von den Konzepten ab, die die Baugemeinschaft selbst formuliert, z.B. zur Vermeidung von Spekulation. Bisher ist lediglich vorgesehen, dass die Volksbau bei einem Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren zustimmen muss. Aber es ist natürlich kein Ziel der Selbstnutzungsverpflichtung, dass ein Haushalt in Schwierigkeiten gerät, wenn er die Wohnung aus beruflichen oder privaten Gründen aufgeben muss. Da werden wir sicher eine entsprechende Formulierung für den Kaufvertrag finden.
-
Es fallen keine Zusatzkosten für die Herstellung des HAR an. Die BG‘s müssen nur die Kosten für den Ausbau und die Leitungen bis in das BG-Haus übernehmen (Unterbaurecht für die Leitungen unter der TG-Decke bis zum BG-Haus).
-
Dazu liegen uns noch keine Informationen vor. Unser Ziel ist es, dass über ein entsprechendes Lastmanagement auch individuelle Ladestationen mit 11 kW möglich sind. 22 kW ist sehr unwahrscheinlich.
-
1. Nein, hier wird ein Umlageschlüssel berechnet, der sich auf die Anzahl der Stellplätze bezieht. Jede Partei beteiligt sich entsprechend der Anzahl ihrer Stellplätze. Beispiel: 150 Stpl. gesamt, dann ist der Anteil für einen Haushalt mit einem Stellplatz 1/150tel.
2. S. o. Die Beteiligung erfolgt abhängig von der Anzahl der Stellplätze.
-
Bei der Definition des Energiestandards geht es um Nachhaltigkeit. Wenn der Standard KfW-Effizienzhaus 40 nicht erfüllt werden kann, muss der Bewerber nachweisen, dass sein Konzept im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens gleichwertig ist.
-
Die übergeordnete Projektsteuerung obliegt der Volksbau. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es ist unser Bestreben, diesen Prozess, soweit möglich, auf Augenhöhe abzuwickeln. Grundlage dafür ist, dass die Baugemeinschaften sich ebenso als Teil eines Gesamtprojektes verstehen, von dem sie einen Anteil von etwa 25 % ausmachen. Es gibt bei der Entwicklung des Gesamtquartiers also auch Fragestellungen, die eine höhere Priorität genießen müssen als z.B. Fragen, die eine Baugruppe individuell betreffen. Das bisherige Verfahren sowie sämtliche Unterlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt entwickelt. Sie wird auch im weiteren Verfahren eingebunden sein und kann sicherlich als Vermittler auftreten.
-
Nach derzeitigem Wissensstand ist eine WU-Bauweise erforderlich. Das Baugrundgutachten liegt jedoch noch nicht vor. Es wird für Anfang Mai erwartet und den Baugemeinschaften dann auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Die Herstellung der Untergeschosse der Häuser 2.4, 3.4 und 4.4 soll durch eine von der Volksbau beauftragte Rohbaufirma erfolgen. Die Ausschreibung ist von der Baugemeinschaft zu liefern (siehe Rahmenbedingungen 12.2.3). Die Koordination übernimmt die Volksbau. Die Schnittstelle ist Oberkante Decke Untergeschoss. Für die Abdichtung des Sockelbereiches Ihrer Gebäude sind die Baugemeinschaften verantwortlich. Die genauen Schnittstellen der Ausführung können im weiteren Verlauf geklärt werden und sind für die Bewerbungsphase nicht relevant.
-
Die Wand zwischen UG der Baugemeinschaft und der Tiefgarage ist Teil des Gebäudes der Baugemeinschaft und somit sind die Kosten von dieser zu tragen. Die Baugemeinschaft kann die für Ihr Gebäude erforderliche Dämmung in der Tiefgarage anbringen. Weitere Details sind aus unserer Sicht in dieser Phase nicht erforderlich, da noch gar keine Planungen vorliegen.
-
Die Tiefgaragendecke wird nach aktuellem Planungsstand in WU-Beton ausgeführt, es ist also keine Abdichtung erforderlich. Sollte dennoch eine Abdichtung erforderlich werden, wird diese den TG-Kosten zugeschlagen.
-
Eine Gewerbeeinheit ist nicht verpflichtend. Vergabekriterium ist der Quartiersmehrwert, siehe Infoblatt 1, B, 2e.
-
Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten je Grundstück. Es gibt lediglich Vorgaben zum Bauvolumen.
-
Siehe Infoblatt 1, B, 1 a. Es geht darum, überzeugend darzustellen, dass die Baugruppe ein Konzept für die Finanzierung Ihres Projektes hat, das funktioniert. Nachweise werden nicht gefordert.
-
Die Präferenzen ergeben sich aus der Nachhaltigkeit der Baustoffe. Die Volksbau hat keine Präferenzen.
-
Nein
-
Skizzen sind nur für Baufeld 4.5 notwendig, siehe Infoblatt 1, A, 5. Für die anderen Baufelder sind Skizzen erwünscht, aber nicht notwendig, siehe Infoblatt 1, A, 4.
-
Eine Nutzung der Dachflächen ist nicht gewünscht. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden und mit PV-Anlagen bestückt werden. Im Bebauungsplan wird eine Begrünung von mind. 70 % gefordert. Begrünung und PV können sich dabei überlagern.
-
Wir haben versucht, bei den Bauregeln so viel Flexibilität wie möglich zu schaffen. Einen größeren Balkon können Sie z.B. als Eck-Balkon realisieren (siehe Grundstückspläne C, 2.Absatz).
Die Bauregeln sind allerdings das Ergebnis eines langen und komplexen Abstimmungsprozesses, bei dem unterschiedlichste Anforderungen, wie Altlasten, Belichtung von Höfen und Wohnungen, Feuerwehrzufahrten, Mindestabstände und schließlich auch gestalterische Fragen miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Sie sind daher als gesetzt zu betrachten. -
Siehe Frage 39
-
Loggien sind grundsätzlich möglich und haben an sich keinen Einfluss auf die Bewertung des Konzeptes.
-
PV-Module und ext. Begrünung werden im B-Plan vorgeschrieben. Es gibt keine weiteren Einschränkungen, die Baugemeinschaften können über Ihre Dachflächen ansonsten frei verfügen. Die Installation von Solarthermie ist nicht ausgeschlossen, allerdings durch die Verpflichtung zum Fernwärmeanschluss aus unserer Sicht zu hinterfragen. Die Volksbau plant auf Ihren Gebäuden die Installation von PV mit der Fa. Polarstern, die die Anlagen installiert und betreibt, der Strom wird dabei den Bewohner zu einem vergünstigten Tarif angeboten. Es gibt sicher auch für die Baugemeinschaften die Option einer Zusammenarbeit mit Polarstern, die Volksbau kann da jedoch erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen eine konkrete Aussage zu machen.
-
Eine Dachfläche, die als extensives Gründach gestaltet und mit PV-Modulen bestückt ist, muss nur zu Wartungszwecken begangen werden. Es reicht ein Dachfenster als Ausstieg, es sind keine Absturzsicherung und überhöhte Attika erforderlich. Ein Dach, auf dem z.B. Urbanes Gärtnern betrieben wird – auch wenn das ohne Zweifel eine wunderbare und absolut begrüßenswerte Nutzung ist – hat weit darüber hinausgehende Anforderungen, da es dann als dauerhafter Aufenthaltsort für Personen gewertet wird. Insbesondere wird dann ein richtiger Treppenaufgang erforderlich. Diese Aufbauten würden auf den kleinen Häusern letzten Endes als weiteres Staffelgeschoss erscheinen. Aufgrund der bereits jetzt sehr hohen Dichte des Quartiers ist dies nicht möglich. Darüber hinaus verfügt das Quartier über ausreichende Gemeinschaftsflächen im Erdgeschoss, in denen Urbanes Gärtnern ohne Probleme möglich sein wird.
-
a) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
b) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
c) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
d) Siehe Infoblatt 2, Punkt 11.2. Das Quartiersmanagement ist bisher nur grob angedacht. Es geht dabei NICHT um Hausmeisterarbeiten, sondern um darüber hinausgehende Leistungen. Die maximalen Kosten sind angegeben.
e) Diese Frage kann erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen geklärt werden. Grundsätzlich gelten für den Gemeinschaftsraum die gleichen Regeln wie für jede Wohnung. -
Es gibt kein beziffertes Mindestmaß der Unterlagen. Ihre Bewerbung soll bzgl. Ihres Konzepts aussagekräftig sein. Sie sollten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in hohe Planungs-Kosten oder teure „Designer-Bewerbungen“ investieren, da wir von einem Vielfachen an Bewerbungen im Verhältnis zu den der verfügbaren Grundstücke ausgehen. Auch PP werden akzeptiert. Es müssen keine Steckbriefe der Bewerber abgegeben werden. Derzeit gehen wir davon aus, dass mit allen Baugruppen Gespräche geführt werden können, ab Mitte Juli.
-
grundsätzlich Ja
-
grundsätzlich Ja
-
Nein.
-
Die Baugemeinschaft muss davon ausgehen, dass sie eine eigene Wand herstellen muss, die Ihr Gebäude zur Tiefgarage abschließt.
-
Das Gutachten Altlastensanierung finden Sie unter Sonstige Unterlagen. Ansonsten verweisen wir wieder auf Antwort 16.
-
Terrassen können auch Richtung Süd-Westen liegen.
-
Nein
-
Das Gestaltungskonzept liegt unter PROJEKTUNTERLAGEN/Erschließung, Gestaltung, Mobilität zum Download bereit
Das Bodengutachten liegt uns leider noch nicht vor. -
Danke für diese Anregung, wir versuchen Ihren Vorschlag aufzugreifen.
-
Ja
-
Sie können innerhalb der in den Plänen dargestellten Baugrenzen bauen. Es gibt keine darüberhinausgehende Einschränkung, z.B. über GFZ oder GRZ.
-
Nein
-
Das Farb- und Gestaltungskonzept liegt unter PROJEKTUNTERLAGEN/Erschließung, Gestaltung, Mobilität zum Download bereit
-
Nein, diese Angaben sind noch nicht verfügbar, sind für die Vergabe zum jetzigen Zeitpunkt aber auch nicht relevant.
-
Nein
-
Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass diese Klausel auch in den Kaufvertrag aufgenommen wird.
-
Der Kaufpreis der TG-Stellplätze ist ein Festpreis.
-
Wir gehen derzeit davon aus, dass alle Faktoren angesetzt werden können.
-
Die Frage der Grunddienstbarkeiten aus dem Kaufvertrag ist aus Sicht der Volksbau in dieser Phase nicht relevant und wird daher erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen geklärt.
-
Bei der Planung sind die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu beachten. Innerhalb dessen haben Sie alle Freiheiten. Ggf. wird es eine Pflanzliste geben. Die angeführten Kosten gelten für eine Standardausstattung.
-
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
-
Ja.
-
Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich des Hauseingangs. Sinnvoll erscheint der Hauseingang im Bereich der Süd-West-Fassade.
-
Nein, Sie können solche Anhänge beifügen.
-
Das Gestaltungskonzept wird spätestens am Montag, den 14.6. auf die Webseite gestellt.
-
Ja
-
Die Müllsammelstelle muss innerhalb des Gebäudes untergebracht werden. Ist eine Festsetzung im Bebauungsplan.
-
Die Baugemeinschaften sind bei der Gestaltung und Ausstattung des Außenbereichs innerhalb Ihres Grundstücks grundsätzlich frei. Bei der Beschränkung auf 12 m² Terrasse pro WE geht es um die Begrenzung von befestigten Flächen aus ökologischen Gründen. Innerhalb Ihres Grundstücks können auch Gartenzäune errichtet werden. Eine Abtrennung mit Gartenzaun zu den Gemeinschaftsflächen ist nicht gestattet.
-
Ja, siehe auch Farb-/Gestaltungskonzept (wird spätestens am Montag, den 14.6. zum Download bereit stehen).
-
Die Anordnung der Kita ist innerhalb des EG und 1. OG frei wählbar. Die Kita soll sich nicht über das 2. OG erstrecken
-
Ein Gemeinschaftsraum sollte mit Küche und WC ausgestattet werden und etwa 50 m² groß sein. Ausstattung und Qualitäten wie bei einer Wohnung. Die Kosten würden entsprechend dem in den Rahmenbedingungen dargestellten Schlüssel aufgeteilt. Alle weiteren Details werden nach der Optionsvergabe geklärt.
-
Da haben Sie Recht, dieser Punkt ist allerdings bewusst unkonkret gehalten, da die mögliche gemeinschaftliche Infrastruktur noch nicht konkretisiert ist, abgesehen von der Idee des Quartiersmanagement (siehe Rahmenbedingungen), die aber ja auch nicht konkret ist. Es geht hier tatsächlich erst einmal um die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihrer Gruppe über Ihr eigenes Projekt hinaus finanziell zu engagieren. Es könnte ja auch sein, dass Sie dem grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen.
-
Die textliche (ergänzende) Projektbeschreibung sollte 2 Seiten nicht überschreiten, wie es im Optionsbogen beschrieben ist. Skizzen oder Zeichnungen können darüber hinaus beigefügt werden. Hierbei geht es vor allem darum, die Auswertung zu vereinfachen. Einen formalen Ausschluss wegen Überschreitung der Seitenzahl wird es nicht geben.
-
Die Zeichnungen dürfen maßstäblich sein, die Vergabekommission schaut sie sich an. Entscheidend werden aber eher die jeweiligen Konzeptionen sein. Hintergrund dieser Einschränkung in Bezug auf Maßstäbliche Pläne ist, dass vermieden werden soll, dass die Baugemeinschaften für die Bewerbung eine komplette Planung erstellen müssen und damit auch finanziell zu sehr in Vorleistung gehen müssen. Dennoch sind Skizzen und Piktogramme für die Beurteilung von Konzepten natürlich hilfreich. Wir haben da einen Zielkonflikt.
-
Bei der Beschränkung der Terrassenfläche auf 12 qm je WE geht es um eine Begrenzung der versiegelten Flächen, nicht um die Nutzung. Die Fläche kann z.B. als Rasenfläche für die Gemeinschaft genutzt werden. Wenn im EG-Bereich der Gemeinschaftsraum untergebracht wird, gilt dieser als WE, ihm kann also eine Terrassenfläche von 12 qm zugeordnet werden. Die restliche Fläche sollte nicht versiegelt sein.
-
siehe Frage 78)
-
Hier würden ggf. Kontaktdaten einer Kontaktperson der jeweiligen Baugemeinschaft weitergegeben. Das wird nötig, da im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens viele Bereiche abgestimmt werden müssen, z.B. Tiefgarage, Gemeinschaftsraum, Außenanlagen etc. Die Weitergabe von Daten geschieht nur mit Zustimmung der Betroffenen im Fall der Erfordernis, nicht pauschal.
-
Eine Unterschrift per Scan ist möglich
-
Auf dem Grundstück 4.5 gibt es Versickerungsmöglichkeiten, die Grundstücke der Punkthäuser sind fast vollständig unterbaut. Die Baugemeinschaften werden in das Entwässerungskonzept für das Gesamtkonzept eingebunden, in dessen Rahmen Retention, Versickerung und Ableitung des Regenwassers für das gesamte Quartier geregelt wird. In der jetzigen Phase und für die Bewerbung ist die Frage der Regenwasserversickerung nicht relevant.
-
Ja, Sie erhalten durch den Kauf ein unwiderrufliches Nutzungsrecht an dem Stellplatz, das als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird. Der Stellplatz ist also vererbbar, verkäuflich und kann auch vermietet werden. Es wird lediglich keine WEG gebildet.
-
Ja, eine Pergola ist möglich. Die Vorgaben der Bauregeln sind zu beachten, siehe auch QUECK-AREAL-PROJEKTUNTERLAGEN | Volksbau 2018
Bitte tragen Sie Ihre Fragen in untenstehendes Textfeld ein. Nach Freigabe des Moderators wird Ihre Fragestellung in einer fortlaufenden Nummerierung veröffentlicht.
Bitte haben Sie Verständnis, die Beantwortung der Anfragen erfolgt gebündelt ca. 2 mal wöchentlich.
Mit dem Tastaturkürzel „strg + F“ können Sie die Fragen und Antworten nach Einzelbegriffen durchsuchen lassen.
-
Es muss eine Gruppe sein, heißt mindestens 3 Parteien. Die Gruppe sollte in der Lage sein das Grundstück im Gesamten zu erwerben und nach Möglichkeit auch bebauen zu können. Als Mindestanforderung sind dazu mit der Bewerbung jeweils eine Absichtserklärung zur Beauftragung eines Architekten und eines Projektsteuerers einzureichen. Die schlüssige Darlegung eines Finanzierungskonzeptes ist Bestandteil der Vergabekriterien (Siehe Infoblatt 1, B, 1.)
-
Im 4. OG zur Westseite sind Balkone gestattet. Der Rücksprung im 3. OG beträgt 3 m.
-
Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.1.3. Die Konkretisierung der Innenhofplanung erfolgt erst nach der Optionsvergabe. Ideen können Sie aber natürlich jederzeit gerne einbringen. Es ist aber für die Bewerbung nicht gefordert.
-
Bisher ist kein Raum für eine explizite Sportnutzung vorgesehen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein solcher Raum zur Belebung des Quartiers beiträgt, können Sie das gerne in Ihr Konzept aufnehmen.
-
Dazu können wir keine Auskunft geben. Das ist eine Frage Ihres Konzeptes. Grundsätzlich sollen die Baugemeinschaften aus möglichst vielen Selbstnutzern bestehen. Siehe dazu auch die Ausführungen zur Nutzung im Infoblatt 1.
-
Nein, von der Volksbau sind keine Energiespeicher vorgesehen. Hier kümmert sich jede Hausgemeinschaft selbst um das Thema. Für einen KfW 40 Standard ist kein Speicher nötig.
-
Der im Plan eingezeichnete Rücksprung von 3 m im 3. OG muss eingehalten werden. Die Realisierung von Dachterrassen ist natürlich nicht zwingend. Das Dach kann ebenso nur begrünt oder für PV genutzt werden. In Kürze werden aktualisierte Grundstückspläne hochgeladen, in denen der Rücksprung eindeutig vermasst wird.
-
Die nachzuweisenden Fahrradstellplätze müssen innerhalb des Gebäudes untergebracht werden. Im Freiraum können lediglich Fahrradbügel für Besucher aufgestellt werden.
-
Das kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Grundsätzlich sind die nachzuweisenden Fahrradstellplätze im eigenen Haus unterzubringen.
-
Alle baurechtlich erforderlichen Stellplätze können und müssen in der Tiefgarage untergebracht werden. Siehe Infoblatt 2 Rahmenbedingungen und Kaufpreis, Punkt 9. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist nach der Stellplatzsatzung der Stadt Tübingen zu berechnen.
-
Nein, den Baugemeinschaften steht nur der eigenen Hausgrund zur Verfügung. Die restliche unterirdische Grundstücksfläche wird mit der gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage unterbaut. Die Baugemeinschaften gewähren der Volksbau dazu ein Unterbaurecht. Siehe Vertragsunterlagen/Nutzungsrechte unterirdisch sowie Infoblatt 2 Rahmenbedingungen und Kaufpreis, Punkt 10 ff.
-
Nein, das ist nicht möglich.
-
-
Wenn wir Sie hier richtig verstanden haben: Die Angabe bezieht sich nur auf die Wohnungen im Erdgeschoss. Dabei geht es um eine Limitierung der befestigten Flächen. Die Größe der Balkone der oberen Geschosse ist durch die Vorgaben für die Überbauung der Baugrenzen geregelt.
-
Nein, Balkone sind nur innerhalb der vorgegebenen Abmessungen erlaubt. Das schließt umlaufende Balkone aus, da eine maximale Länge von 4 m nicht überschritten werden darf.
-
Nein, es sind keinerlei Vorbauten gestattet. Der Rücksprung der oberen beiden Geschosse der Punkthäuser dient einer besseren Belichtung der Innenhöfe, gleichzeitig sollen sich die Höfe nach oben hin etwas aufweiten. Aus dem gleichen Grund sind auch auf der südlichen Seite die obersten Geschosse der Mietwohnungsbauten der Volksbau zurückgesetzt. Ein Balkon im 4.OG würde diesen Effekt natürlich wieder zunichtemachen.
-
Erste Informationen zum Thema Altlasten finden Sie in diesem Video: https://youtu.be/-Myz9FAF8Hc. Das vollständige Sanierungskonzept für die Altlasten stellen wir Ihnen zur Verfügung sobald die Freigabe des Landratsamtes vorliegt. Wir gehen davon aus, dass dies Anfang Mai der Fall ist. Für die Bewerbungsphase ist diese Frage allerdings nicht relevant. Die zum Verkauf stehenden Grundstücke werden von Altlasten befreit und die im Altarm verbleibenden Altlasten werden nachhaltig gesichert.
Das Gutachten Altlastensanierung finden Sie unter Sonstige Unterlagen. -
Siehe vorhergehende Antwort Nr. 16
-
Diese Frage ist für das Bewerbungsverfahren nicht relevant. Die Altlast im Altarm wird ausreichend gesichert. Die technischen Details sind dem Sanierungskonzept zu entnehmen, siehe dazu auch Antwort Nr. 16
-
Die Lehmabschottung wird im Rahmen der Herstellung der Baugrube durch die Volksbau erstellt. Siehe Rahmenbedingungen, Punkt 12.2.2, daher ist die technische Ausführung für die Bewerbung nicht relevant. Zur reinen Information: Im Randbereich des Altarms werden die Altlasten mit einem Gleitschienenverbau (oder Grabenverbau) ausgehoben. Danach wird sauberes Material eingebaut und schichtweise verdichtet. Dabei wird entlang der Altarmgrenze eine ca. 50 cm breite Schicht Lehm als Abdichtungslage eingebaut. Siehe auch Antwort Nr. 16.
-
Die Grundstückspreise ergeben sich aus den bei der Projektentwicklung entstehenden Kosten. Sie beinhalten keine Gewinne. Die Kaufpreisermittlung wurde von der Stadt Tübingen überprüft. Wenn Sie als Baugemeinschaft ein Grundstück im Queck-Areal erwerben wollen, impliziert das, dass Sie sich in einem gewissen Rahmen an dem finanziellen Risiko, welches das Vorhandensein von Altlasten auf dem Grundstück bedeutet, beteiligen. Um das Risiko für die Baugemeinschaften zu beschränken, wurde ein Maximalwert für Mehrkosten bei der Altlastensanierung festgesetzt (siehe Rahmenbedingungen, Punkt 4.3).
-
Es ist vorgesehen, dass jeder Stellplatz mit der Vorinstallation zum späteren Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgestattet wird (siehe Rahmenbedingungen, Punkt 9.1). Darüber hinaus sind zwei öffentliche Stellplätze mit Ladesäule im Nordosten, auf der Gartenstraße, gegenüber dem Quartiersplatz vorgesehen.
-
Einen ggf. gewünschten Kellerraum müssen die Bauherren in ihrem Gebäude selbst errichten. Die Baugemeinschaften sind bei der Aufteilung und Nutzung innerhalb ihres Gebäudes natürlich frei. Bei den Nutzungsrechten in den Vertragsunterlagen geht es nur um Nutzungsrechte zwischen der Volksbau und den Baugemeinschaften.
-
Das ist die Bruttofläche, also die Außenmaße der Balkone ohne die Geländer.
-
Die Umsetzung einer Selbstnutzungsverpflichtung ist juristisch grundsätzlich nicht einfach. Die konkreten Vertragsverpflichtungen sind noch nicht formuliert und hängen natürlich auch von den Konzepten ab, die die Baugemeinschaft selbst formuliert, z.B. zur Vermeidung von Spekulation. Bisher ist lediglich vorgesehen, dass die Volksbau bei einem Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren zustimmen muss. Aber es ist natürlich kein Ziel der Selbstnutzungsverpflichtung, dass ein Haushalt in Schwierigkeiten gerät, wenn er die Wohnung aus beruflichen oder privaten Gründen aufgeben muss. Da werden wir sicher eine entsprechende Formulierung für den Kaufvertrag finden.
-
Es fallen keine Zusatzkosten für die Herstellung des HAR an. Die BG‘s müssen nur die Kosten für den Ausbau und die Leitungen bis in das BG-Haus übernehmen (Unterbaurecht für die Leitungen unter der TG-Decke bis zum BG-Haus).
-
Dazu liegen uns noch keine Informationen vor. Unser Ziel ist es, dass über ein entsprechendes Lastmanagement auch individuelle Ladestationen mit 11 kW möglich sind. 22 kW ist sehr unwahrscheinlich.
-
1. Nein, hier wird ein Umlageschlüssel berechnet, der sich auf die Anzahl der Stellplätze bezieht. Jede Partei beteiligt sich entsprechend der Anzahl ihrer Stellplätze. Beispiel: 150 Stpl. gesamt, dann ist der Anteil für einen Haushalt mit einem Stellplatz 1/150tel.
2. S. o. Die Beteiligung erfolgt abhängig von der Anzahl der Stellplätze.
-
Bei der Definition des Energiestandards geht es um Nachhaltigkeit. Wenn der Standard KfW-Effizienzhaus 40 nicht erfüllt werden kann, muss der Bewerber nachweisen, dass sein Konzept im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens gleichwertig ist.
-
Die übergeordnete Projektsteuerung obliegt der Volksbau. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es ist unser Bestreben, diesen Prozess, soweit möglich, auf Augenhöhe abzuwickeln. Grundlage dafür ist, dass die Baugemeinschaften sich ebenso als Teil eines Gesamtprojektes verstehen, von dem sie einen Anteil von etwa 25 % ausmachen. Es gibt bei der Entwicklung des Gesamtquartiers also auch Fragestellungen, die eine höhere Priorität genießen müssen als z.B. Fragen, die eine Baugruppe individuell betreffen. Das bisherige Verfahren sowie sämtliche Unterlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt entwickelt. Sie wird auch im weiteren Verfahren eingebunden sein und kann sicherlich als Vermittler auftreten.
-
Nach derzeitigem Wissensstand ist eine WU-Bauweise erforderlich. Das Baugrundgutachten liegt jedoch noch nicht vor. Es wird für Anfang Mai erwartet und den Baugemeinschaften dann auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Die Herstellung der Untergeschosse der Häuser 2.4, 3.4 und 4.4 soll durch eine von der Volksbau beauftragte Rohbaufirma erfolgen. Die Ausschreibung ist von der Baugemeinschaft zu liefern (siehe Rahmenbedingungen 12.2.3). Die Koordination übernimmt die Volksbau. Die Schnittstelle ist Oberkante Decke Untergeschoss. Für die Abdichtung des Sockelbereiches Ihrer Gebäude sind die Baugemeinschaften verantwortlich. Die genauen Schnittstellen der Ausführung können im weiteren Verlauf geklärt werden und sind für die Bewerbungsphase nicht relevant.
-
Die Wand zwischen UG der Baugemeinschaft und der Tiefgarage ist Teil des Gebäudes der Baugemeinschaft und somit sind die Kosten von dieser zu tragen. Die Baugemeinschaft kann die für Ihr Gebäude erforderliche Dämmung in der Tiefgarage anbringen. Weitere Details sind aus unserer Sicht in dieser Phase nicht erforderlich, da noch gar keine Planungen vorliegen.
-
Die Tiefgaragendecke wird nach aktuellem Planungsstand in WU-Beton ausgeführt, es ist also keine Abdichtung erforderlich. Sollte dennoch eine Abdichtung erforderlich werden, wird diese den TG-Kosten zugeschlagen.
-
Eine Gewerbeeinheit ist nicht verpflichtend. Vergabekriterium ist der Quartiersmehrwert, siehe Infoblatt 1, B, 2e.
-
Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten je Grundstück. Es gibt lediglich Vorgaben zum Bauvolumen.
-
Siehe Infoblatt 1, B, 1 a. Es geht darum, überzeugend darzustellen, dass die Baugruppe ein Konzept für die Finanzierung Ihres Projektes hat, das funktioniert. Nachweise werden nicht gefordert.
-
Die Präferenzen ergeben sich aus der Nachhaltigkeit der Baustoffe. Die Volksbau hat keine Präferenzen.
-
Nein
-
Skizzen sind nur für Baufeld 4.5 notwendig, siehe Infoblatt 1, A, 5. Für die anderen Baufelder sind Skizzen erwünscht, aber nicht notwendig, siehe Infoblatt 1, A, 4.
-
Eine Nutzung der Dachflächen ist nicht gewünscht. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt werden und mit PV-Anlagen bestückt werden. Im Bebauungsplan wird eine Begrünung von mind. 70 % gefordert. Begrünung und PV können sich dabei überlagern.
-
Wir haben versucht, bei den Bauregeln so viel Flexibilität wie möglich zu schaffen. Einen größeren Balkon können Sie z.B. als Eck-Balkon realisieren (siehe Grundstückspläne C, 2.Absatz).
Die Bauregeln sind allerdings das Ergebnis eines langen und komplexen Abstimmungsprozesses, bei dem unterschiedlichste Anforderungen, wie Altlasten, Belichtung von Höfen und Wohnungen, Feuerwehrzufahrten, Mindestabstände und schließlich auch gestalterische Fragen miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Sie sind daher als gesetzt zu betrachten. -
Siehe Frage 39
-
Loggien sind grundsätzlich möglich und haben an sich keinen Einfluss auf die Bewertung des Konzeptes.
-
PV-Module und ext. Begrünung werden im B-Plan vorgeschrieben. Es gibt keine weiteren Einschränkungen, die Baugemeinschaften können über Ihre Dachflächen ansonsten frei verfügen. Die Installation von Solarthermie ist nicht ausgeschlossen, allerdings durch die Verpflichtung zum Fernwärmeanschluss aus unserer Sicht zu hinterfragen. Die Volksbau plant auf Ihren Gebäuden die Installation von PV mit der Fa. Polarstern, die die Anlagen installiert und betreibt, der Strom wird dabei den Bewohner zu einem vergünstigten Tarif angeboten. Es gibt sicher auch für die Baugemeinschaften die Option einer Zusammenarbeit mit Polarstern, die Volksbau kann da jedoch erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen eine konkrete Aussage zu machen.
-
Eine Dachfläche, die als extensives Gründach gestaltet und mit PV-Modulen bestückt ist, muss nur zu Wartungszwecken begangen werden. Es reicht ein Dachfenster als Ausstieg, es sind keine Absturzsicherung und überhöhte Attika erforderlich. Ein Dach, auf dem z.B. Urbanes Gärtnern betrieben wird – auch wenn das ohne Zweifel eine wunderbare und absolut begrüßenswerte Nutzung ist – hat weit darüber hinausgehende Anforderungen, da es dann als dauerhafter Aufenthaltsort für Personen gewertet wird. Insbesondere wird dann ein richtiger Treppenaufgang erforderlich. Diese Aufbauten würden auf den kleinen Häusern letzten Endes als weiteres Staffelgeschoss erscheinen. Aufgrund der bereits jetzt sehr hohen Dichte des Quartiers ist dies nicht möglich. Darüber hinaus verfügt das Quartier über ausreichende Gemeinschaftsflächen im Erdgeschoss, in denen Urbanes Gärtnern ohne Probleme möglich sein wird.
-
a) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
b) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
c) Siehe Infoblatt 2, Punkt 12.2.5
d) Siehe Infoblatt 2, Punkt 11.2. Das Quartiersmanagement ist bisher nur grob angedacht. Es geht dabei NICHT um Hausmeisterarbeiten, sondern um darüber hinausgehende Leistungen. Die maximalen Kosten sind angegeben.
e) Diese Frage kann erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen geklärt werden. Grundsätzlich gelten für den Gemeinschaftsraum die gleichen Regeln wie für jede Wohnung. -
Es gibt kein beziffertes Mindestmaß der Unterlagen. Ihre Bewerbung soll bzgl. Ihres Konzepts aussagekräftig sein. Sie sollten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in hohe Planungs-Kosten oder teure „Designer-Bewerbungen“ investieren, da wir von einem Vielfachen an Bewerbungen im Verhältnis zu den der verfügbaren Grundstücke ausgehen. Auch PP werden akzeptiert. Es müssen keine Steckbriefe der Bewerber abgegeben werden. Derzeit gehen wir davon aus, dass mit allen Baugruppen Gespräche geführt werden können, ab Mitte Juli.
-
grundsätzlich Ja
-
grundsätzlich Ja
-
Nein.
-
Die Baugemeinschaft muss davon ausgehen, dass sie eine eigene Wand herstellen muss, die Ihr Gebäude zur Tiefgarage abschließt.
-
Das Gutachten Altlastensanierung finden Sie unter Sonstige Unterlagen. Ansonsten verweisen wir wieder auf Antwort 16.
-
Terrassen können auch Richtung Süd-Westen liegen.
-
Nein
-
Das Gestaltungskonzept liegt unter PROJEKTUNTERLAGEN/Erschließung, Gestaltung, Mobilität zum Download bereit
Das Bodengutachten liegt uns leider noch nicht vor. -
Danke für diese Anregung, wir versuchen Ihren Vorschlag aufzugreifen.
-
Ja
-
Sie können innerhalb der in den Plänen dargestellten Baugrenzen bauen. Es gibt keine darüberhinausgehende Einschränkung, z.B. über GFZ oder GRZ.
-
Nein
-
Das Farb- und Gestaltungskonzept liegt unter PROJEKTUNTERLAGEN/Erschließung, Gestaltung, Mobilität zum Download bereit
-
Nein, diese Angaben sind noch nicht verfügbar, sind für die Vergabe zum jetzigen Zeitpunkt aber auch nicht relevant.
-
Nein
-
Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass diese Klausel auch in den Kaufvertrag aufgenommen wird.
-
Der Kaufpreis der TG-Stellplätze ist ein Festpreis.
-
Wir gehen derzeit davon aus, dass alle Faktoren angesetzt werden können.
-
Die Frage der Grunddienstbarkeiten aus dem Kaufvertrag ist aus Sicht der Volksbau in dieser Phase nicht relevant und wird daher erst nach Vergabe der Grundstücksoptionen geklärt.
-
Bei der Planung sind die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu beachten. Innerhalb dessen haben Sie alle Freiheiten. Ggf. wird es eine Pflanzliste geben. Die angeführten Kosten gelten für eine Standardausstattung.
-
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
-
Ja.
-
Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich des Hauseingangs. Sinnvoll erscheint der Hauseingang im Bereich der Süd-West-Fassade.
-
Nein, Sie können solche Anhänge beifügen.
-
Das Gestaltungskonzept wird spätestens am Montag, den 14.6. auf die Webseite gestellt.
-
Ja
-
Die Müllsammelstelle muss innerhalb des Gebäudes untergebracht werden. Ist eine Festsetzung im Bebauungsplan.
-
Die Baugemeinschaften sind bei der Gestaltung und Ausstattung des Außenbereichs innerhalb Ihres Grundstücks grundsätzlich frei. Bei der Beschränkung auf 12 m² Terrasse pro WE geht es um die Begrenzung von befestigten Flächen aus ökologischen Gründen. Innerhalb Ihres Grundstücks können auch Gartenzäune errichtet werden. Eine Abtrennung mit Gartenzaun zu den Gemeinschaftsflächen ist nicht gestattet.
-
Ja, siehe auch Farb-/Gestaltungskonzept (wird spätestens am Montag, den 14.6. zum Download bereit stehen).
-
Die Anordnung der Kita ist innerhalb des EG und 1. OG frei wählbar. Die Kita soll sich nicht über das 2. OG erstrecken
-
Ein Gemeinschaftsraum sollte mit Küche und WC ausgestattet werden und etwa 50 m² groß sein. Ausstattung und Qualitäten wie bei einer Wohnung. Die Kosten würden entsprechend dem in den Rahmenbedingungen dargestellten Schlüssel aufgeteilt. Alle weiteren Details werden nach der Optionsvergabe geklärt.
-
Da haben Sie Recht, dieser Punkt ist allerdings bewusst unkonkret gehalten, da die mögliche gemeinschaftliche Infrastruktur noch nicht konkretisiert ist, abgesehen von der Idee des Quartiersmanagement (siehe Rahmenbedingungen), die aber ja auch nicht konkret ist. Es geht hier tatsächlich erst einmal um die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihrer Gruppe über Ihr eigenes Projekt hinaus finanziell zu engagieren. Es könnte ja auch sein, dass Sie dem grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen.
-
Die textliche (ergänzende) Projektbeschreibung sollte 2 Seiten nicht überschreiten, wie es im Optionsbogen beschrieben ist. Skizzen oder Zeichnungen können darüber hinaus beigefügt werden. Hierbei geht es vor allem darum, die Auswertung zu vereinfachen. Einen formalen Ausschluss wegen Überschreitung der Seitenzahl wird es nicht geben.
-
Die Zeichnungen dürfen maßstäblich sein, die Vergabekommission schaut sie sich an. Entscheidend werden aber eher die jeweiligen Konzeptionen sein. Hintergrund dieser Einschränkung in Bezug auf Maßstäbliche Pläne ist, dass vermieden werden soll, dass die Baugemeinschaften für die Bewerbung eine komplette Planung erstellen müssen und damit auch finanziell zu sehr in Vorleistung gehen müssen. Dennoch sind Skizzen und Piktogramme für die Beurteilung von Konzepten natürlich hilfreich. Wir haben da einen Zielkonflikt.
-
Bei der Beschränkung der Terrassenfläche auf 12 qm je WE geht es um eine Begrenzung der versiegelten Flächen, nicht um die Nutzung. Die Fläche kann z.B. als Rasenfläche für die Gemeinschaft genutzt werden. Wenn im EG-Bereich der Gemeinschaftsraum untergebracht wird, gilt dieser als WE, ihm kann also eine Terrassenfläche von 12 qm zugeordnet werden. Die restliche Fläche sollte nicht versiegelt sein.
-
siehe Frage 78)
-
Hier würden ggf. Kontaktdaten einer Kontaktperson der jeweiligen Baugemeinschaft weitergegeben. Das wird nötig, da im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens viele Bereiche abgestimmt werden müssen, z.B. Tiefgarage, Gemeinschaftsraum, Außenanlagen etc. Die Weitergabe von Daten geschieht nur mit Zustimmung der Betroffenen im Fall der Erfordernis, nicht pauschal.
-
Eine Unterschrift per Scan ist möglich
-
Auf dem Grundstück 4.5 gibt es Versickerungsmöglichkeiten, die Grundstücke der Punkthäuser sind fast vollständig unterbaut. Die Baugemeinschaften werden in das Entwässerungskonzept für das Gesamtkonzept eingebunden, in dessen Rahmen Retention, Versickerung und Ableitung des Regenwassers für das gesamte Quartier geregelt wird. In der jetzigen Phase und für die Bewerbung ist die Frage der Regenwasserversickerung nicht relevant.
-
Ja, Sie erhalten durch den Kauf ein unwiderrufliches Nutzungsrecht an dem Stellplatz, das als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird. Der Stellplatz ist also vererbbar, verkäuflich und kann auch vermietet werden. Es wird lediglich keine WEG gebildet.
-
Ja, eine Pergola ist möglich. Die Vorgaben der Bauregeln sind zu beachten, siehe auch QUECK-AREAL-PROJEKTUNTERLAGEN | Volksbau 2018
Volksbau 2018 GmbH & Co. KG Büro Berlin: Haasestraße 1 | 10245 Berlin | Telefon: 030 – 46 06 077 – 0
Büro Tübingen: Eisenbahnstraße 3 | 72072 Tübingen | Telefon: 07071 – 91 04 – 0 | Email: info@volksbau.info
Volksbau 2018 GmbH & Co. KG
Büro Berlin:
Haasestraße 1 | 10245 Berlin
Telefon: 030 – 46 06 077 – 0
Büro Tübingen:
Eisenbahnstraße 3 | 72072 Tübingen
Telefon: 07071 – 91 04 – 0